Ein 20-jähriger Mann musste sich wegen versuchter sexueller Nötigung am Amtsgericht in Rottweil verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, eine Jugendliche im September 2023 beim Bockshof belästigt zu haben.
Der 20-Jährige soll das Mädchen unter anderem gegen ihren Willen festgehalten, geküsst und an der Brust berührt haben, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageverlesung ausführte.
Zu dem Vorfall kam es im September 2023. Der Angeklagte und die Geschädigte kannten sich vor dem Vorfall offenbar nicht. Beide begleiteten Freunde, die sich wiederum im Bockshof zu einem Treffen verabredet hatten. Beim Zusammentreffen am späten Abend erklärten die Freunde, sie wollten lieber alleine sein, weswegen der 20-Jährige und die Minderjährige zurückblieben.
Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Daraufhin hatte der Angeklagte der Minderjährigen offenbar Avancen gemacht, auf die diese jedoch nicht eingegangen war, hieß es vor Gericht. Die Befragung des Mädchens fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Nach kurzem Wortwechsel soll der 20-Jährige das Mädchen dann an der Hand angefasst und zu sich hergezogen, später sogar am Arm gepackt haben. Der Bitte, loszulassen, sei er zuerst nicht nachgekommen, obwohl die Geschädigte Schmerzen geäußert habe. Auch habe er die Beine des Mädchens mit seinen eigenen umklammert und versucht, die Minderjährige zu küssen, hieß es vor Gericht.
Gegen den Willen geküsst
Die Geschädigte habe sich daraufhin weggedreht, „Nein, nein“ gerufen und versucht, sich vom Angeklagten loszureißen. Dieser wiederum soll sie weiter festgehalten, am Hals geküsst und ihr „Love you“ ins Ohr geflüstert haben. Außerdem soll es zu einer leichten Berührung der Brust der Minderjährigen gekommen sein, was der Anwalt des Angeklagten vor Gericht jedoch als unabsichtlich darstellte.
Nachdem sich das Mädchen schließlich befreien konnte, sei es aufgelöst gewesen und habe geweint, war vor Gericht zu hören. Der Angeklagte konnte sich auf diese Reaktion keinen Reim machen.
Nach einer kurzen Beratung räumte der Anwalt des Angeklagten dessen Tat ein und erklärte, sein Mandant habe die Brust des Mädchens nicht bewusst berührt. Er bedauere die Tat außerdem und wolle sich entschuldigen.
Die Situation sei für die Geschädigte beängstigend gewesen, meinte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Gleichwohl sah sie bei der Geschädigten keine nachhaltige Belastung durch das Erlebte. Durch das Geständnis des Angeklagten sei ihr außerdem erspart worden, weitere Fragen zur Tat beantworten zu müssen. Zudem wurde die Entschuldigung des 20-Jährigen positiv gewertet.
Angeklagter muss Umgang lernen
Der Angeklagte sei bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Die Jugendgerichtshilfe hatte ihn sogar als Vorzeige-Jugendlichen bezeichnet – trotz seiner schwierigen Lebenslage. Der 20-Jährige war aus Afghanistan nach Deutschland geflohen.
In der Schule sei er ein vorbildlicher Schüler, wurde berichtet. Was gefehlt habe, sei ein angemessener Umgang mit Mädchen. Einen solchen müsse er lernen, sagte die Richterin. Männer und Frauen seien hier in Deutschland gleichberechtigt, betonte sie, meinte aber auch, das Gerichtsverfahren werde dem jungen Mann sicherlich eine Lehre sein. Aufgrund der fehlenden Reife kam das Gericht zur Einschätzung, dass beim Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Gemeinnützige Arbeit
Der Angeklagte wurde wegen versuchter sexueller Nötigung schuldig gesprochen und verwarnt. Ebenso wurde er angewiesen, innerhalb von zwei Monaten beim Jugendamt in Rottweil ein Gespräch zu vereinbaren, um zu lernen, wie man mit Frauen umgeht und sich ihnen gegenüber richtig verhält. Außerdem soll er über dieses Thema einen Bericht schreiben, um sich das Unrecht des Tuns noch einmal vor Augen zu halten. Der 20-Jährige muss zudem 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.