Einen Pool (Symbolbild) und mehrere Anbauten hat ein Hauseigentümer ohne Baugenehmigung errichtet. Foto: Pleul

Um ohne Genehmigung errichtete Anbauten nachträglich zu legalisieren, wird der Bebauungsplan geändert.

Es klingt wie im Sprichwort „Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, kommt der Berg zum Propheten“: Der Gemeinderat Meßstetten hat den Bebauungsplan „Marienstraße, 4. Änderung“ in Unterdigisheim aufgestellt, weil mehrere Anbauten an einem Gebäude dem Plan nicht entsprechen. Er gilt seit 1991 und weist das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet aus.

 

Die drei Anbauten und einen Pool hatte der Eigentürmer des Hauses auf dem Flurstück 413/8 ohne Genehmigung erbaut, und zwei der Anbauten sowie der Pool befinden sich ganz oder teilweise außerhalb des Baufensters, das der Bebauungsplan ausweist.

Damit die Anbauten stehen bleiben dürfen

Das Landratsamt des Zollernalbkreises erteilt keine Befreiung vom Bebauungsplan, deshalb muss dieser geändert werden, damit Anbauten und Pool bestehen bleiben dürfen, und zwar geschieht das im beschleunigten Verfahren. In der vierten Änderung des Bebauungsplanes wird nun das Baufenster erweitert – ein Vorgehen, dem der Ortschaftsrat Unterdigisheim schon im Dezember 2024 zugestimmt hatte.

Die Kosten muss der Vorhabenträger übernehmen

Auf den Eigentümer der Anbauten und des Pools kommen dennoch Kosten zu – die für die Planung, für mögliche Ausgleichsmaßnahmen und für die Ablösung möglicher Beitragszahlungen nach dem kommunalen Abgabegesetz. Wie hoch diese Kosten sind, teilte das Bauamt nicht mit.