Den Start in seine dritte Amtszeit hat sich Weinsbergs Bürgermeister Stefan Thoma gewiss anders vorgestellt. Trotz der Gerichtsentscheidung bleibt der 61-Jährige aber erst einmal im Amt. Foto: Facebook/privat

Die Bürgermeisterwahl in Weinsberg muss wohl wiederholt werden. Im Wahlkampf sei nicht alles fair zugegangen, hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden.

Weinsberg - Eineinhalb Jahre nach dem Urnengang muss die Bürgermeisterwahl in Weinsberg (Kreis Heilbronn) wiederholt werden. Das hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden. Es gab damit einer Klage des unterlegenen Bewerbers Lutz Ronneburg (parteilos) aus Tamm statt.

Anders als das Heilbronner Landratsamt, das einen Einspruch zurückgewiesen hatte, sieht die Kammer die Chancengleichheit nicht gewährleistet. So war Ronneburg von der Stadt mitgeteilt worden, er dürfe höchstens 30 Werbetafeln aufstellen. Dem Amtsinhaber Stefan Thoma (parteilos), der seine dritte Amtszeit anstrebte, habe man später hingegen 40 Werbetafeln erlaubt, ohne Ronneburg darüber zu informieren. Auch war Ronneburg zunächst verwehrt worden, dem Amtsblatt einen Werbeflyer beizulegen.

Thoma gewann die Wahl in der 12 000 Einwohner zählenden Stadt mit 56,2 Prozent, Ronneburg erhielt 33,4 Prozent. Es sei möglich, dass Thoma ohne die Vorkommnisse die absolute Mehrheit verfehlt hätte, erklärte das Gericht. Ob das Landratsamt Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegt, ist noch offen.