Vielerorts kontrolliert die Polizei verstärkt die Einhaltung der Corona-Verordnung. Foto: (dpa)

Einsicht bei Bürgern nur bedingt spürbar. Bußgelder schmerzen am Geldbeutel.

Region - Auch am Wochenende vor Ostern hat die Polizei wieder verstärkt kontrolliert, ob die "Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus" - auch CoronaVO genannt - eingehalten wird. 

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Das Polizeipräsidium Reutlingen, in dessen Zuständigkeit die Landkreise Reutlingen, Esslingen, Tübingen und der Zollernalbkreise fallen, meldet einen starken Rückgang der Verstöße. Waren es am vorherigen Wochenende noch 330 Verstöße im Präsidiumsbereich, gab es jetzt lediglich 114. In der Mehrzahl der Fälle musste eingeschritten werden, weil sich Gruppen von drei und mehr Personen unerlaubt im öffentlichen Raum aufhielten oder ansammelten. Wurden am Freitag in den vier Landkreisen insgesamt 21 Vorfälle aktenkundig, bei denen die Betroffenen zur Anzeige gebracht werden mussten, so waren es am Samstag 60 und am Sonntag 33 Fälle.

"Deutliche Steigerung der Verstöße"

Beim Polizeipräsidium Konstanz sieht die Lage gegenteilig aus: Die Polizeibeamten stellten in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar- eine "deutliche Steigerung" der Verstöße gegen die CoronaVO fest.

Waren es im Zeitraum von Freitagmorgen bis Samstagmorgen noch 33 Beanstandungen, die mit entsprechenden Anzeigen und folgenden Bußgeldern geahndet werden mussten, schritten die Einsatzkräfte über die sonnigen Wochenendtage mit jeweils 64 Verstößen im Zeitraum von Samstagmorgen bis Sonntagmorgen und Sonntagmorgen bis Montagmorgen (jeweils von 7 Uhr bis 7 Uhr) annähernd doppelt so oft ein. Auch hier wurde vorwiegend gegen das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum verstoßen.

Neben den Menschenansammlungen konnten die Beamten auch andere Verstöße feststellen. In der Nähe von Unterkirnach im Schwarzwald-Baar-Kreis grillten beispielsweise mehrere Personen an einer geschlossenen Grillstelle und verstießen damit ebenfalls gegen die Corona-Verordnung. Gravierende Verstöße oder größere Ansammlungen ergaben die Kontrollen und Überprüfungen hingegen nicht.

Verständnis der Bürger durchaus sichtbar

Trotz der deutlich gestiegenen Verstöße gegen die Corona-Verordnung stellten Einsatzkräfte bei ihren vielen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen aber auch fest, dass die überwiegende Anzahl der Personen, die sich beim sonnigen Wochenend-Wetter im Freien aufhielten, die Vorgaben der Verordnung befolgten.

Alle Polizeipräsidien weißen darauf hin, dass die Kontrollen - auch an den Ostertagen - fortgeführt werden.

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Info: Der Bußgeldkatalog zur CoronaVO

Mit Inkrafttreten am 29. März hat das Innenministerium einen Bußgeldkatalog zur Coronaverordnung beschlossen. Bei Verstößen erwartet die Betroffenen oft ein empfindliches Bußgeld. Eine Übersicht der Strafen gibt es im Folgenden:

Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zugelassener Personenzahl: 100 bis 1000 Euro für jeden Beteiligten.

Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung außerhalb des öffentlichen Raums mit mehr als fünf Personen: 250 bis 1000 Euro für jede teilnehmende Person.

Nichteinhaltung der Fahrt- und Reiseverbote: 250 bis 1000 Euro je Teilnehmer.

Zutritt zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot: 250 bis 1500 Euro für jeden Besucher.

Zutritt einer Person mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot: 500 bis 2000 Euro für jeden Besucher.

Nichteinhaltung der Auflagen zum Infektionsschutz (Veranstalter und Ladenbetreiber): 500 bis 1500 Euro für den Veranstalter bzw. Geschäftsführer.

Betrieb einer Einrichtung, die geschlossen werden müsste: 2500 bis 5000 Euro für den Verantwortlichen.

Verstoß gegen die Mischsortimentsregelung: 200 bis 4000 Euro für den Verantwortlichen.

Betrieb einer zu schließenden Einrichtung mit Poststelle, wenn die Haupteinnahmen nicht durch Post-Arbeiten erzielt werden: 2500 bis 5000 Euro für den Verantwortlichen.