Auf die Haushalte in Schömberg kommen zusätzliche Belastungen zu. Zum 1. Januar 2024 steigt der Wasserzins deutlich an.
Derzeit müssen die Verbraucher in Schömberg einen Wasserzins von 2,70 Euro pro Kubikmeter bezahlen. Jetzt hat das Rathaus die Gebühren neu kalkuliert. Demnach reichen die derzeitigen Gebühren nicht mehr für ein kostendeckendes Arbeiten. Deshalb beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend, die Gebühren zum 1. Januar 2024 auf 3,24 Euro anzuheben.
Während die Wasserversorgung 2019 noch mit einem Gewinn von rund 130 000 Euro abschloss, war es im Wirtschaftsjahr 2020 bereits ein Verlust von etwa 10 000 Euro, heißt es in der Sitzungsvorlage. Ab 2024 bis zumindest einschließlich 2025 rechnet die Verwaltung mit stark erhöhten Energiekosten. Zudem erhebt die Kommune vom Eigenbetrieb Gemeindewerke seit 2021 eine Konzessionsabgabe, die in der Kalkulation berücksichtigt wird. Darüber hinaus sind die Löhne der Mitarbeiter der Wasserversorgung gestiegen.
Betrieb hat kostendeckend zu arbeiten
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Die Verwaltung kalkulierte den Wasserzins so, dass der Betrieb zumindest kostendeckend arbeitet. Steueramtsleiter Philipp Göhner stellte dem Gemeinderat das Zahlenwerk vor. Nach seinen Worten gilt der neue Wasserzins bis 2026. Auch die Verbrauchsgebühren für die Bau- und Münzwasserzähler steigen zum 1. Januar 2024 von jeweils 2,70 auf je 3,24 Euro pro Kubikmeter.
Gemeinderat Andreas Karcher (MUZ) sprach in der Ratssitzung von einer deutlichen Erhöhung. Sie sei für finanzschwache Haushalte schmerzlich und spürbar. Er machte aber auch deutlich, wie wertvoll eine eigene Wasserversorgung sei. Sie sei ein Stück weit Sicherheit: „Das hat seinen Preis.“ Dieser bedeute auch ein Stück weit Wertschätzung gegenüber dem Personal. Wenn der Preis steige, werde mit Wasser eventuell sorgsamer umgegangen.
Bei dieser Gelegenheit änderte der Gemeinderat die Fälligkeiten der Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser zum 1. Januar 2024.
Bislang werden die Gebühren am 15. März, am 15. Juni, am 15. September und am 15. Dezember fällig. Ab dem nächsten Jahr werden sie nicht mehr vier Mal, sondern nur noch drei Mal im Jahr fällig und zwar am 31. März, am 30. Juni und am 30. September.
Keine Mahnungen in der Weihnachtszeit
Damit will die Verwaltung die finanzielle Belastung der Bürger zum Jahresende entzerren und Vollstreckungsmaßnahmen besonders für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr vermeiden. Der Jahresbetrag bleibt gleichwohl derselbe, er wird künftig aber gedrittelt und nicht mehr geviertelt. Das bedeutet für die Verwaltung einen geringeren Aufwand, wie Kämmerer Ralf Busse in der Sitzung deutlich machte.
Die Gemeinderäte Tino Bayer und Jürgen Krauth-Kopp (beide UWV) befürchteten jedoch, dass die größeren Einzelbeträge einige überfordern könnten.
Letztendlich stimmten vier Gemeinderäte gegen die Änderung der Fälligkeiten, elf waren dafür.