Am 18. Januar geht es auf Bundesebene um Neuerungen bei Balkonkraftwerken. Geplant ist so etwas wie ein Recht auf diese Form der Energieerzeugung. Was bedeutet dies für Mieter und Vermieter?
Eines vorweg: Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem ein Balkonkraftwerk in die Tiefe gestürzt ist. Doch mit der rasant steigenden Zahl an Steckersolargeräten wächst auch das theoretische Risiko. 2023 waren laut dem Bundesverband Solarwirtschaft 270 000 solcher stromerzeugenden Geräte in Betrieb gegangen; weil nicht alle rechtmäßig angemeldet werden, dürfte die Anzahl höher liegen. Mehrere Neuerungen bei Balkonkraftwerken dürften den Boom verstärken. Wir erklären, was geplant ist und welche Folgen dies für Haftungsfragen hat.