Um das Verschwörhaus in Ulm tobt ein Markenrechtsstreit zwischen dem gleichnamigen Verein und der Stadt als Betreiberin der Immobilie. Foto: Jugend hackt/Holger Dorn

Das Ulmer „Verschwörhaus“ war ein Prestigeprojekt für digitale Bildung und Zivilgesellschaft. Am Dienstag landete es vor dem Landgericht.

Hinter dem Prozess um das Ulmer „Verschwörhaus“ vor dem Stuttgarter Landgericht am Dienstag stecken nicht staatsfeindliche Umtriebe, sondern der Kampf um einen Namen: Wem gehört die Marke? Darüber streiten die Stadt Ulm und der 2019 aus einer Hochschulgruppe hervorgegangene Verein Verschwörhaus.

In der ehemaligen Bankfiliale gegenüber dem Schwörhaus trafen sich jahrelang IT- und Technikbegeisterte. Die Lokalzeitung bezeichnete das Projekt zum Start 2016 als „Stadtlabor für kreative Köpfe“, der Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) als „digitalen Bolzplatz“. Ideen und Inhalte kamen aus der Community, das Geld von der Stadt. Weil man sich über ein neues Nutzungskonzept nicht einig wurde, zogen die Ehrenamtlichen vergangenen Sommer aus. Dürfen sie den Namen „Verschwörhaus“ behalten – oder darf die Stadt Ulm ihn als ihre eigene Marke eintragen?

„Selbst ein Skatclub kann Namensrechte haben“

Wer zahlt, bestellt – das ist die Haltung der Stadt, die vor Gericht vom CDU-Gemeinderatsvorsitzenden Thomas Kienle vertreten wird: Die Verwaltung sei der „Erschaffer dieses Ortes“. Freilich sollte er offiziell ursprünglich „Stadtlabor“ heißen. Die Anwältin des Vereins, Rebecca Hentrich, betonte, die Ehrenamtlichen und späteren Vereinsmitglieder hätten den Namen „Verschwörhaus“ erfunden und mit ihren Aktivitäten geprägt. Deshalb hätten sie einen Anspruch darauf: „Selbst ein Skatclub kann Namensrechte haben“, so Hentrich.

„Eigentlich ist das Verschwörhaus ein Erfolgsprojekt“, sagte der Richter Bernd Rzymann. Doch wenn beide Parteien der nicht mehr ganz so verschworenen Gemeinschaft den Namen weiterhin verwendeten, tue das niemandem gut. Eine Seite wird den Namen aufgeben müssen, ein Kompromiss kam auch am Dienstag nicht zustande. Das Urteil wird am 21. März verkündet.