Beim Einkaufen ist in Zukunft eine medizinische Maske notwendig. (Symbolfoto) Foto: Sven Hoppe/dpa

Vor allem die viel angepriesenen FFP2-Masken sind teuer. Hartz-IV-Sätze nicht an Corona-Situation angepasst.

Nun kommt sie auch in Baden-Württemberg: die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Mit "medizinisch" sind OP-Masken und Masken des Typs KN95 oder FFP2 gemeint. Menschen an der Armutsgrenze können sich solche Masken schwer leisten. Vor allem FFP2-Masken - die immer als besonders effektiv angepriesen werden - sind teuer. Sozialverbände fordern Kostenübernahmen.

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Oberndorf - In einer Sache sind sich die Verantwortlichen der Verbände alle einig: Die neue Maskenpflicht halten sie angesichts des anhaltenden Infektionsgeschehens für sinnvoll. So blickt etwa Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, sorgenvoll auf die Gefahren des mutierten Coronavirus. "Das Infektionsgeschehen ist in Baden-Württemberg nach wie vor sehr ernst", schätzt er die Lage im Südwesten mit bisher 6323 (Stand 19. Januar) gemeldeten Corona-Todesfällen ein. Der VdK sehe deshalb keinen anderen Weg als erhöhte Schutzmaßnahmen. Obgleich der Vorsitzende die Verschärfung begrüßt, gibt er aber auch zu bedenken, dass gerade der Kauf der "wesentlich teureren FFP2-Masken, die zudem Einwegmasken sind" für viele Menschen nicht zumutbar sei. 

Hartz IV-Sätze nicht an Corona-Situation angepasst

Hotz fordert die Landesregierung dazu auf, "schnelle, unbürokratische und für die Menschen preiswerte FFP2-Masken zu besorgen". Grundsicherungsbezieher sollten die Masken seiner Meinung nach zudem komplett kostenlose erhalten. "Zugleich möchten wir unseren Appell an den Bund erneuern, einen Pandemie-Aufschlag von 100 Euro für Grundsicherungsempfänger einzuführen, denn die Grundsicherung sieht bislang monatlich nur 17,02 Euro für Gesundheitskosten vor. Bei Stückpreisen von bis zu sechs Euro für die FFP2-Masken wären die Grundsicherungsempfänger auch hier von sozialer Teilhabe ausgeschlossen", schließt der Vorsitzende. 

Sogenannte OP-Masken sind zwar wesentlich günstiger als FFP2-Masken. Bei ihnen liegt der Stückpreis im Centbereich. Gleichwohl entstehen auch hier im Vergleich zu waschbaren Alltagsmasken Mehrkosten. Denn genau wie FFP2-Masken sind auch OP-Masken Einmalprodukte. Wer also im Alltag auf Bus und Bahn angewiesen ist, sollte in der Theorie für jede Fahrt eine neue Maske nutzen. 

Tafeln sind derzeit schlechter mit Lebensmitteln ausgestattet

Diese Feststellung trifft auch das Diakonische Werk Württemberg. "Es ist klar, dass in der Berechnung der Regelsätze die Pandemie nicht berücksichtigt wurde. Das heißt, alle Hygienemaßnahmen - auch Masken - müssen aus anderen Posten herausgespart werden", so Thomas Stürmer, Abteilungsleiter für Fragen der Existenzsicherung. Deshalb sei es dringend erforderlich, dass die medizinischen Masken allen Empfängern von Arbeitslosengeld 2/Hartz IV sowie von anderen existenzsichernden Leistungen erstattet werden. Da zum Teil auch die Tafeln für den Einkauf günstiger Lebensmittel schlechter ausgestattet seien, addierten sich für bedürftige Menschen derzeit ohnehin die Mehraufwendungen.

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Der katholische Wohlfahrtsverband Caritas begrüßt die neue Maskenpflicht ebenfalls grundsätzlich. "Aber Menschen im Hartz-IV-Bezug und mit geringem Einkommen, die sich die regelmäßige Anschaffung von FFP2-Masken nicht leisten können, müssen zur Arbeit fahren und einkaufen können." Niedrigeinkommens- und Sozialleistungsbezieher bräuchten deshalb eine kostenlose Zuteilung von Masken, wird auch der Präsident des Deutschen Caritasverbandes Peter Neher zitiert. 

Udo Engelhardt von der Tafel Baden-Württemberg sieht die Situation ähnlich. Die Tafeln hätten zwei Wünsche: Dass die Kosten für FFP2-Masken für Kunden sowie für Helfer erstattet würden. Und dass die Tafel-Mitarbeiter Zugang zu Schnelltests bekämen. Dann müssten Helfer mit Erkältungssymptomen nicht ausfallen. Außerdem würden die Verantwortlichen so zeigen können: "Wir kümmern uns um die Gesundheit unserer Helfer."