Weitergehende Maßnahmen als die getroffenen habe der Kläger nicht verlangen können, so das Gericht (Symbolfoto). Foto: Pixabay/WilliamCho

Ende März hatte das Verwaltungsgericht eine Klage des Stadtrats Birger Bär abgewiesen. Nun erläutert das Gericht sein Urteil.

Ende März hatte das Gericht die Klage des Stadtrats Birger Bär (Bürger für Lörrach) abgewiesen. Bär hatte wegen aus seiner Sicht unzureichenden Polizeischutzes vor dem Lärm von Gegendemonstranten bei seiner Versammlung anlässlich des „Tags der Demokratie“ im September 2025 gegen das Land geklagt. Demonstranten hatten mit Sprechchören und Instrumenten die Redebeiträge so gestört, dass eine sinnvolle Durchführung der Versammlung laut Bär nicht mehr möglich sei.

 

Gericht hält polizeiliche Vorgehen für ausreichend

In einer Pressemitteilung vom Freitag erläutert das Verwaltungsgericht sein Urteil. Das polizeiliche Vorgehen zum Schutz der Versammlung „des Klägers“ (Birger Bär, Anm. d. Red) hielt das Gericht für ausreichend. Zwar habe die Gegenversammlung ab ca. 15 Uhr die Versammlung durch Sprechchöre gestört. Die Polizei habe aber daraufhin deren Versammlungsleiter erfolgreich aufgefordert, die Nutzung des Megafons einzustellen. Zudem habe sie die Auflage erteilt, die Lautstärke der Gegenversammlung zu mäßigen, und angedroht, diese „vom Alten Markt abzudrängen“. Weitergehende Maßnahmen habe der Kläger nicht verlangen können.

Die Polizei habe bei ihrer Ermessensentscheidung das ebenfalls durch die Versammlungsfreiheit geschützte Interesse der Gegenversammlung, „in möglichst großer Nähe“ zur Versammlung des Klägers öffentlich Beachtung zu finden, berücksichtugen müssen, heißt es. Auch im weiteren Verlauf habe die Polizei auf Störungen reagiert, um auf die Mäßigung der Lautstärke hinzuwirken. Von 15.25 bis 16.15 Uhr seien die Redebeiträge des Klägers und seines Rechtsanwalts ausreichend verständlich gewesen.

Bär kann Berufung einlegen

Nach der vom Kläger selbst vorgenommenen Unterbrechung sei es nicht mehr zu Störungen gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bär kann Berufung einlegen.