Erst vor kurzem wurde dem Landkreis Freudenstadt Zwangsarbeit vorgeworfen. Sogenannte Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es auch im Kreis Calw.
Seit einigen Monaten werden im Kreis Freudenstadt Flüchtlinge zum Arbeiten verpflichtet. Sie werden bei sogenannten Arbeitsgelegenheiten eingesetzt. Dies stieß auf deutliche Kritik – denn so freiwillig die Bezeichnung Arbeitsgelegenheit auch klingen mag, war sie in Teilen mit viel Druck verbunden.
In vorliegenden Schreiben des Amts für Migration und Flüchtlinge Freudenstadt wird bei Verweigerung beispielsweise mit Leistungskürzung gedroht. In einem Fall handelte es sich sogar um eine Kürzung von 400 auf 200 Euro.
Wie die Situation hinsichtlich dessen im Kreis Calw aussieht, berichtet Mara Müssle, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, auf Anfrage unserer Redaktion. Rückmeldung komme aus der Fachabteilung „Integration und Flüchtlinge“, so Müssle.
Können auch im Kreis Calw Flüchtlinge zur Arbeit verpflichtet werden?
Von ihr ist zu erfahren, dass auch hier im Landkreis Flüchtlinge nach Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) „zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden“ können. „Bei unbegründeter Ablehnung“ könnten so auch Leistungen gekürzt werden. In Einzelfällen sei dies bereits passiert, weiß die Pressesprecherin.
Die meisten Flüchtlinge würden die Arbeit allerdings freiwillig annehmen. Und das nicht ohne Grund: Motivation seien das bisschen Geld, das sie sich dazuverdienen und die Integration, die mit der neuen Arbeit und dem Kontakt mit anderen einhergeht.
Wie viel springt für die Flüchtlinge dabei raus?
Pro Stunde können sich die Flüchtlinge 80 Cent dazuverdienen. Die Aufwandsentschädigung ist im Asylbewerberleistungsgesetz festgehalten. Zum Vergleich: Der aktuelle Mindestlohn pro Stunde liegt seit Januar 2025 bei 12,82 Euro.
Laut Müssle gibt es die Arbeit für Flüchtlinge auch im Kreis, um sie „in arbeitsähnliche Strukturen zu integrieren“.
Was für Arbeiten werden von den Flüchtlingen verrichtet?
Es handele sich um Aufgaben „bei staatlichen, bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern“, erklärt die Pressesprecherin. Als konkretes Beispiel nennt sie Hausmeister- und Bauhoftätigkeiten.
Von den insgesamt rund 6000 Flüchtlingen im Landkreis Calw arbeiten circa 70 Personen in Arbeitsgelegenheiten, wie von Müssle auf Anfrage unserer Redaktion zu erfahren ist.
Wer kann verpflichtet werden?
In die Pflicht einer Arbeitsgelegenheit gezogen werden, kann von den Leistungsberechtigten, wer arbeitsfähig und nicht anderweitig erwerbstätig ist. Zudem dürfen die Personen nicht mehr im schulpflichtigen Alter sein, erklärt Müssle.
Bei der Suche nach Arbeit und Sprachkursen stünden die Menschen aber auch sonst nicht allein da. Geflüchtete erhalten laut Landratsamt Unterstützung vom Sozialdienst der Unterkünfte, dem Integrationsdienst und durch Projekte der Diakonie und Erlacher Höhe.