Durch eine Katzenschutzverordnung soll der Katzenbestand langfristig kontrolliert und reduziert werden. Am kommenden Montag entscheidet der Gemeinderat, ob in Niedereschach eine solche Verordnung eingeführt wird. Foto: Albert Bantle

Über die Einführung einer Katzenschutzverordnung soll der Niedereschacher Gemeinderat in der kommenden Sitzung am Montag, 10. Januar, um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses beschließen.

Teresa Schwarzmaier, Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt, und Nadine Vögel, Leiterin des Kreistierheims in Donaueschingen, werden in der Sitzung anwesend sein und für Fragen aus den Reihen des Gremiums fachkundig zur Verfügung stehen.

 

Die Gemeinde Niedereschach ist eine der wenigen Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis, in der es noch keine solche Verordnung gibt. Die Landesregierung hat diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen.

Schutz freilebender Katzen

Zweck einer Katzenschutzverordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen diese in hoher Anzahl auftreten und zum Beispiel infolge von Krankheiten und Unterernährung erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind.

Aus dem Tierschutzgesetz ergibt sich, dass das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund dürfen zur Verminderung oder Begrenzung hoher Katzenpopulationen nur tierschutzgerechte Maßnahmen getroffen werden. Eine Tötung der Katzen zur Populationseindämmung ist verboten.

Immer größer werdende Kolonien

„Die immer größer werdenden Kolonien freilebender Katzen im Schwarzwald-Baar Kreis einschließlich Niedereschach und seinen Ortsteilen tragen wesentlich dazu bei, dass das Kreistierheim Donaueschingen bei der Aufnahme von Katzen an seine Grenzen stößt“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung. Und weiter: Ohne gegensteuernde Maßnahmen werde sich die Anzahl freilebender Katzen im Einzugsgebiet von Niedereschach wahrscheinlich immer weiter erhöhen. Gleichzeitig werde sich der gesundheitliche Zustand der wildlebenden Katzen aufgrund von Krankheiten und mangelnder Versorgung stetig verschlechtern. Nach Auskunft des Kreistierheims bestehe eine hohe Krankheitsrate der Katzen.

„Die Katzenhalter müssen in die Pflicht genommen werden, deren Tiere immer wieder zur Entstehung von verwilderten Katzenpopulationen beitragen“, so die Schlussfolgerung.

Tierbestand kontrollieren

Mit einer Katzenschutzverordnung bestehe verstärkt die Möglichkeit, den Katzenbestand in Niedereschach und seinen Ortsteilen mindestens langfristig zu kontrollieren und regulieren, was mit den bisherigen Maßnahmen nicht möglich sei.

Zentraler Inhalt der Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen Auslauf gewährt wird.

Verordnung steht zur Abstimmung

Die zur Abstimmung stehende Verordnung sieht vor, dass freilaufende Halterkatzen von ihren Haltern durch einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren sind.

Wird eine unkastrierte Halterkatze von der Gemeinde im Gemeindegebiet angetroffen, soll dem Halter von der Gemeinde aufgegeben werden, das Tier kastrieren zu lassen.

Kann ihr Halter nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, kann die Gemeinde die Registrierung und Kastration durchführen lassen. Nach der Kastration soll die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.