Bei der am Dienstag auf der Insel Rügen entdeckten Leiche handelt es sich um Katharina.

Stralsund - Es ist traurige Gewissheit: Die zehnjährige Katharina aus dem brandenburgischen Plattenburg ist tot. Bei der am Dienstag am Kap Arkona auf der Insel Rügen entdeckten Leiche handele es sich um das bei einem Küstenabbruch verschüttete Mädchen, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Lechte am Donnerstag in Stralsund. Dies habe eine rechtsmedizinische Untersuchung in Greifswald zweifelsfrei ergeben. DNA und besondere körperliche Merkmale stimmten überein, sagte Lechte.

 

Das Mädchen war am 26. Dezember 2011 bei einem Spaziergang mit Mutter und Schwester an der Steilküste am Kap Arkona ums Leben gekommen, als sich urplötzlich mehrere tausend Kubikmeter Kreide und Geröll aus dem 35 Meter hohen Steilküstenkliff über ihnen lösten und in die Tiefe stürzten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft starb Katharina durch Einwirkung stumpfer Gewalt. Die Mutter und eine ältere Schwester wurden bei dem Küstenabbruch verletzt, Katharina blieb trotz intensiver Suche verschwunden.

Zwei Wochen nach dem Abbruch mussten die Helfer die Suche aufgeben, obwohl Spürhunde mehrfach angeschlagen hatten. Ein weiterer Erdrutsch und Hochwasser hatten die Suche immer wieder behindert und dabei die Einsatzkräfte selbst in Gefahr gebracht.

Trotz des Unglücks sollen Steilküstenabschnitte nicht gesperrt werden

Am Dienstag hatten Mitarbeiter des Gemeinde Putgarten bei einem Kontrollgang die Leiche 20 Meter nördlich der Unglücksstelle am Küstensaum entdeckt. Putgartens Bürgermeister Ernst Heinemann, der bei der Bergung vor Ort war, war sich sicher, dass es sich bei der Toten um Katharina handelt. Er informierten den Vater des Kindes. Mit dem rechtsmedizinischen Gutachten ist das Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.

Die Arbeit geht für die Behörde jedoch weiter. Wie der Radiosender „Antenne MV“ berichtete, prüft die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Es sei Anzeige gegen den Putgartener Bürgermeister erstattet worden, sagte Staatsanwalt Lechte. Die Frage sei, ob bessere Sicherungsmaßnahmen wie größere Warnschilder oder eine Absperrung des Strandes erforderlich gewesen wären und wer dafür verantwortlich gewesen wäre. Die Anzeige komme nicht aus dem Kreis der betroffenen Familie.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen will trotz des tragischen Unglücks auf großflächige Sperrungen von Steilküstenabschnitten verzichten. „Es ist nicht in unserem Interesse, ganze Küstenbereiche abzusperren“, sagte Landrat Ralf Drescher am Donnerstag nach einer Beratung mit den Küstengemeinden. Die Menschen liebten die Natur und wollten sie erleben. „Zeitweilige Sperrungen an ausgewählten Stellen können nur die Ausnahme sein.“ Stattdessen solle die Sicherheit erhöht und die Hinweise an die Urlauber verbessert werden.

Zudem kündigte Drescher strengere Kriterien bei der Erteilung von Baugenehmigungen in Küstenbereichen an. Bebaute Gebiete an Steilküsten würden nach und nach überprüft. „Die Sicherheit hat oberste Priorität“, sagte Drescher.