Ein Rechercheteam sieht in den Handydaten von Dirk Brünker Hinweise, die nicht zum Unfallgeschehen passen sollen. Die Familie klagt auf Akteneinsicht und startet eine Petition.
Das Berliner Recherche Zentrum, das den Vermisstenfall des Villingers Dirk Brünker neu aufgerollt hat, hegt weiter Zweifel an den Ermittlungsergebnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Journalisten Nadine Saeed und Luke Harrow vom Recherche Zentrum befassen sich seit eineinhalb Jahren mit dem Tod des Villingers und zeigen sich überzeugt, dass Brünker nicht durch ein tragisches Unglück starb. Im Dezember 2024 wendete sich das Recherche Zentrum erstmals an die Öffentlichkeit und sprach von Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Aufklärung des aufsehenerregenden Falls.
Welches Szenario hält die Kriminalpolizei für wahrscheinlich? Die Ermittlungsbehörden gehen demnach davon aus, dass Dirk Brünker am 23. Dezember 2022 in der Nähe seines Wohnhauses in die Brigach stürzte und ertrank. Seine Leiche wurde am 9. März 2023 im Wasser in Donaueschingen entdeckt.
Warum zweifeln Familie und Recherche Zentrum an der Unfalltheorie? Nach Recherchen halten die Journalisten dieses Szenario für nicht glaubhaft. Denn laut den ihnen vorliegenden Ermittlungsakten bewegte sich das Handy des 61-Jährigen in der Nacht seines Verschwindens innerhalb von 24 Minuten rund zehn Kilometer fort.
Zwangsweises Verbringen mit dem Auto?
Der schnelle Ortswechsel sei nicht mit einem Treiben des Körpers im Wasser zu erklären, machen Saeed und Harrow deutlich. In den Akten ist ihren Angaben zufolge deshalb auch vermerkt gewesen, dass ein „zwangsweises Verbringen mit einem Auto“ die einzige Erklärung sei. Laut dem Rechercheteam habe die Polizei deshalb auch in Richtung eines Tötungsdelikts ermittelt, mit dem Auffinden des Leichnams verkündete die Polizei stattdessen offiziell, es habe sich um ein Unglück gehandelt.
Welche neuen Informationen sollen laut Journalisten die Unfallthese widerlegen? Das Recherche Zentrum hat die dem Team vorliegenden Standortdaten des iPhones analysiert und mithilfe der Rechercheagentur Forensic Architecture kartografiert. Demnach bewegte Brünker sich zunächst auffallend langsam und mit mehreren Richtungswechseln durch Villingen, bevor das Handy später südlich seines Wohnorts – in Beckhofen und Grüningen – und anschließend weiter nördlich in Klengen und Überauchen geortet wurde, teilweise entgegen der Fließrichtung der Brigach. Die Polizei habe diese Richtungswechsel nicht dokumentiert und größere Abweichungen mit einem Wassereintritt ins Handy erklärt – eine Erklärung, die die Journalisten für technisch fraglich halten.
Wie bezieht das Polizeipräsidium hierzu Stellung? Polizeisprecherin Tatjana Deggelmann verteidigt die Ermittlungsergebnisse auf Anfrage unserer Redaktion: „Die damaligen polizeilichen Maßnahmen zur Vermisstensuche sowie die anschließenden Ermittlungen wurden in der gebotenen Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller verfügbaren Erkenntnisse in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft durchgeführt.“ Mit Blick auf die Handydaten seien aufgrund von „hochkomplexen technischen Möglichkeiten fachspezifische Auswertungen“ erfolgt.
Grenzen des Auskunftsrechts
Gleichzeitig macht die Sprecherin deutlich, dass die Ermittler aufgrund der rechtlichen Situation nicht dezidierter Auskunft geben dürfen. Man nehme „das Interesse der Familie Brünker sowie das öffentliche Interesse an Transparenz ernst“. Allerdings sei das Polizeipräsidium verpflichtet, „die rechtlichen Grenzen des Auskunftsrechts zu wahren und dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht ebenso wie die berechtigten Schutzinteressen Dritter zu respektieren“.
Dass das Präsidium tiefergehende Fragen unserer Redaktion nicht beantworten kann, liege auch an einem laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren wegen Akteneinsicht. „Mitteilungen an die Presse würden damit die Objektivität der Verfahrensführung beeinträchtigen“, so Deggelmann.
Worum geht es in dem Verwaltungsgerichtsverfahren? Der Familie und auch dem Recherche-Team liegen bislang nur Fragmente der Ermittlungsakte vor. Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht möchte die Familie einen umfassenden Einblick in die Akten erreichen. Das Präsidium beruft sich auf„Geheimhaltungsrichtlinien zu einsatztaktischem Vorgehen“ – so gebe es die Sorge, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die zukünftige Ermittlungen gefährden könnten.
Wie ist der Stand des Gerichtsverfahrens? Die Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg ist laut Sprecher Klaus Döll Ende März eingegangen. „Eine Entscheidung in diesem Jahr wird leider voraussichtlich nicht mehr erfolgen können“, erklärt der Sprecher. Die zuständige Kammer bemühe sich um eine Terminierung möglichst im ersten Halbjahr 2026. Hier ist also Geduld gefragt.
Was hat es mit der Petition auf sich? Das Recherche Zentrum und die Familie haben eine Petition gestartet, die die Wiederaufnahme der Ermittlungen „durch eine unabhängige Polizeibehörde“, die „sofortige und vollständige Gewährung der Akteneinsicht durch das Polizeipräsidium Konstanz“ sowie die „Prüfung des Sachverhaltes durch das Innenministerium Baden-Württemberg und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe“ fordert. In einem Video bittet Sohn Kai Brünker um Unterstützung – „damit wir Klarheit bekommen“. Bislang unterstützen mehr als 4000 Menschen aus ganz Deutschland diese Forderung. Als Sammelziel sind 10 000 Unterstützer angegeben.