Verletzung mit Folgen Nach Sturz in Stadtbahn alles verloren -„Schlagartig in Armut gerutscht“

Jürgen Bock
In einer Stadtbahn hat für eine Stuttgarterin eine schier unvorstellbare Leidenszeit begonnen. Foto: KI/Midjourney/Montage: Sebastian Ruckaberle

Stürze in Bussen oder Bahnen kommen häufig vor. Immer wieder verletzen sich Fahrgäste dabei schwer - und fühlen sich danach im Stich gelassen.

Es ist ein später Abend im September 2023, der das Leben einer Stuttgarterin auf den Kopf stellt. Die heute 81-Jährige ist mit der Stadtbahn U2 unterwegs. Als sie aussteigen will, steht sie auf - und dann passiert es. „Ich wollte gerade nach dem Haltegriff fassen, da gab es eine mordsmäßige Bremsung. Ich bin durch den halben Wagen geflogen“, erzählt sie.

 

Festgehalten ist der Unfall auf einem Video der Überwachungskamera im Wagen. Die Bilder sind erschütternd. Es ist zu sehen, wie die Frau völlig überrumpelt von dem mächtigen Stoß nach vorne stürzt und liegen bleibt. Mehrere Fahrgäste springen auf, kümmern sich um sie. Der Fahrer habe nicht reagiert, sagt sie. Die Stuttgarterin ist schwer verletzt, hat sich die Sehne im Oberarm gerissen.

Praxis und Wohnung sind weg

Nun könnte man meinen, das sei zwar schmerzhaft, aber doch verkraftbar. In diesem Fall liegen die Dinge allerdings anders. Denn die Verletzte muss noch arbeiten, um ihren Lebensunterhalt verdienen zu können. Die kleine Rente reicht dafür nicht. Sie betreibt eine gut gehende medizinisch-kosmetische Praxis in der Innenstadt. Doch das ist nach dem Unfall erst einmal vorbei. „Ich konnte vier Monate lang nicht arbeiten“, sagt die 81-Jährige.

Zwar heilt der Arm mit der Zeit, doch ihre Lebensumstände sind schlagartig völlig andere. Durch die Zwangsschließung in der Coronazeit ist das Geld ohnehin knapp, nach dem monatelangen verletzungsbedingten Verdienstausfall hat die Betroffene Schwierigkeiten, die Miete für Wohnung und Praxis zu bezahlen. Sie verliert die Arbeitsräume. Als sie wieder arbeiten kann, muss sie an anderer, schlechterer Stelle neu anfangen, es läuft nicht mehr rund.

Schaden von 50.000 Euro berechnet

Die Wohnung ist ihr nach 24 Jahren gekündigt, eigentlich hätte sie schon ausziehen müssen. Doch die Suche verläuft so, wie sie es in Stuttgart viel zu oft tut - erfolglos. Eine Freundin hilft der 81-Jährigen beim Durchforsten des Internets und beim Schreiben von Bewerbungen. Mehr als hundert Stück sind es bis heute. „Es ist nichts Bezahlbares zu finden auf dem freien Wohnungsmarkt“, klagt die Frau. Inzwischen steht sie in der Notfallkartei der Stadt, hat Probleme mit dem Sozialamt, weil sie WG-Zimmer oder Räume in oberen Etagen wegen Problemen beim Treppensteigen abgelehnt hat.

Eine Stadtbahn der Linie U2 in der Schlossstraße. Foto: Imago Images

„Ich habe ein ganz normales Leben geführt, nie etwas geschenkt bekommen. Ich habe mir immer alles selbst erarbeitet“, sagt sie. Verzweiflung schwingt bei diesen Worten mit. „Durch den Unfall bin ich in eine furchtbare Situation geraten, schlagartig in die Armut gerutscht.“ Ihr Schaden dadurch sei auf 50.000 Euro berechnet worden. Bezahlt hätten die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) erst nach langem Rechtsstreit 10.000 Euro. Dazu sei eine Strafe für den Fahrer gekommen, die aber an einen gemeinnützigen Zweck geflossen sei. Warum es zu dem ruckartigen Bremsen gekommen sei, habe sie nie erfahren.

Ein Rollstuhlfahrer ist entsetzt

Nun ist es so, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Stürze in Bussen und Bahnen, besonders durch Notbremsungen, passieren regelmäßig. Am 24. April etwa verletzte sich ein 44 Jahre alter Mann in einer Stadtbahn in Wangen. Die Fahrerin hatte bremsen müssen, weil eine Fußgängerin im Bereich der Gleise gestürzt war. Am 19. März verletzte sich eine 72-Jährige schwer, als sie beim Anfahren eines Busses im Stuttgarter Westen stürzte. Gleich drei Verletzte gab es zwei Wochen zuvor in einem Bus der Linie 42 in der Innenstadt. Der Fahrer hatte stark abbremsen müssen, weil ihn ein Autofahrer mit seinem Wagen geschnitten hatte.

Offenbar fühlen sich nicht alle Betroffenen danach gut behandelt. Ein Rollstuhlfahrer berichtet unserer Redaktion, er sei bereits im Oktober 2021 in einer Stadtbahn mit dem Rollstuhl umgefallen, weil der Fahrer ruckartig angefahren sei und dann abgebremst habe. „Ich habe mir den Ellenbogen gebrochen und musste operiert werden. Auf eine Entschädigung warte ich noch heute.“ Wie auch die 81-Jährige erzählt er, dass die Schuld in solchen Fällen gerne den Fahrgästen zugewiesen werde, weil sie sich nicht richtig festgehalten hätten. „Ich finde es beschämend, dass alte Menschen und Menschen mit Behinderung mit den Folgen eines Sturzes allein gelassen werden. Ich musste Pflege in Anspruch nehmen und wurde von den SSB abgewimmelt“, sagt der Mann.

SSB spricht von „abgeschlossener Regulierung“

Bei den SSB will man sich zum Fall der 81-Jährigen nicht detailliert äußern. „Im Zusammenhang mit Unfallereignissen geltend gemachte Forderungen werden geprüft und im Rahmen der Eintrittspflicht der SSB AG reguliert. Im konkreten Fall gehen wir von einer abgeschlossenen Regulierung aus“, sagt Sprecherin Birte Schaper. Die SSB führe keine Statistik zu solchen Unfällen. „Selbst, wenn es eine Zahl für Vorfälle mit gestürzten Personen gäbe, könnte man ihr keine Zahl für die von Fahrerinnen und Fahrern durch ihre schnelle Reaktion verhinderten Verkehrsunfälle gegenüberstellen“, so Schaper.

Wenn es zu einer starken Bremsung komme, „stehen in der Regel immer Fahrerin oder Fahrer auf der Bremse - aber die Ursache dafür, dass sie bremsen müssen, liegt in den allerwenigsten Fällen bei ihnen“, betont die Sprecherin. Die allererste Aufgabe des Fahrpersonals bestehe darin, mit ihrer Fahrweise Verkehrsunfälle möglichst zu vermeiden. „Dabei gehört es zur Professionalität der SSB-Fahrerinnen und -Fahrer, vorausschauend, flüssig und fahrgastgerecht zu fahren“, sagt Schaper. Es gebe aber im Verkehr häufig Situationen, in denen sie trotz aller Vorausschau unvermittelt bremsen oder mit dem Bus auch ausweichen müssten, um Schlimmeres zu verhindern.

SSB verweist darauf, dass sich jeder Fahrgast festen Halt verschaffen muss

„Die SSB und andere ÖPNV-Unternehmen empfehlen ihren Fahrgästen daher nachdrücklich, sich in Bus und Bahn möglichst schnell hinzusetzen und ansonsten immer gut festzuhalten und auf ihre Stabilität zu achten“, so Schaper. Auch der Gesetzgeber habe aus diesem Grund in der Rechtsverordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen im öffentlichen Nahverkehr den Fahrgästen Pflichten auferlegt. Dort heiße es unter anderem: „Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen“. Diese Vorgabe habe auch der Verkehrsverbund Stuttgart in seinen Beförderungsbedingungen übernommen.

Die 81-Jährige hat solche Aussagen ebenfalls zu hören bekommen. Man müsse aber gelegentlich die Haltegriffe loslassen, um sich in Bus oder Bahn bewegen zu können, hält sie entgegen. Und sieht nach dem fatalen Abend im September 2023 einer ungewissen Zukunft entgegen: „Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich in so eine Situation gerate.“