Ein verletztes Tier auf der Straße zu sehen kann einen Menschen sehr mitnehmen. Doch von verwundeten Tieren auf der Straße kann auch Gefahr ausgehen. In diesen Fällen ist korrektes Handeln gefragt.
Es ist ein trauriger Anblick: Eine Leserin fährt in der Nacht nach Hause, als sie einen Fuchs auf der Straße, beim Kreisverkehr an der Ziegelhütte zwischen Horb und Talheim, sieht. Das Tier ist offensichtlich verletzt, die Panik ist ihm, laut unserer Leserin, anzusehen. „Das Tier konnte nur drauf warten, erneut angefahren und dann getötet zu werden und hatte die totale Verzweiflung in den Augen“, meint sie.
Polizeistreife kommt vorbei
Unsere Leserin verständigte die Polizei, die ihr sagte, dass das Tier möglicherweise nur noch von seinen Leiden erlöst werden kann. Man würde aber eine Streife vorbeischicken, unsere Leserin solle weiterfahren. Laut der Pressestelle des Polizeipräsidiums Pforzheim kam die versprochene Streife auch, etwa eine halbe Stunde nach dem nächtlichen Anruf, konnte jedoch keinen Fuchs feststellen. „Möglicherweise hat das Tier es geschafft, sich im verletzten Zustand fortzubewegen“, vermutet eine Sprecherin der Polizei. Eine andere Möglichkeit wäre, dass ein anderer Autofahrer das Tier innerhalb dieses Zeitraums mitgenommen hätte.
Vorsicht: Tiere auf der Straße
Immer wieder kommt es vor, dass man als Autofahrer ein Haus- oder Wildtier auf der Straße sieht, manchmal tot, oft aber auch lebendig aber verletzt oder ängstlich. Wie man sich in dem Fall richtig verhält, ist wichtig und kann potenziell für das Tier lebensrettend sein. Unsere Leserin hat, laut der Sprecherin des Polizeipräsidiums, schon korrekt gehandelt und die Polizei verständigt. „Wir schicken in diesen Fällen eine Streife vorbei und das Tier wird fachgerecht behandelt oder, wenn nichts zu machen ist, von seinem Leiden erlöst“, erklärt die Sprecherin.
In Fällen größerer Tiere, etwa einem Reh oder einem Wildschwein, wird der zuständige Jagdpächter verständigt, dem das Tier zufällt. Gerade in Fällen von totem Großwild darf man das Tier auf keinen Fall mitnehmen, da dies dann als Wilderei und als Straftat gilt.
Könnte man noch mehr tun?
Was aber tun, wenn es kein großes Tier ist, sondern eben Fuchs, Marder, Hund oder Katze und das Tier nicht tot ist, nur verletzt. Genügt es da, die Polizei zu verständigen oder könnte man bei kleineren Tieren nicht mehr tun, insbesondere wenn die Zeit drängt?
Auch in diesem Fall gilt es, am besten zunächst die Polizei zu verständigen, insbesondere bei verletzten Wildtieren. Ein Sprecher der Anicura Kleintierklinik Reutlingen, die auch kleine Wildtiere behandelt, empfiehlt, in jedem Fall vorsichtig zu sein. Füchse oder Marder können Krankheiten übertragen, Bisse, auch von Haustieren, können sich entzünden. Wenn man eine Decke um das verletzte Tier wickelt, um es in seiner Beweglichkeit einzuschränken, kann man es jedoch transportieren. In jedem Fall sollte man sich für den Transport noch Hilfe holen, um sicher zu gehen.
Gehören Wildtiere in die Tierklinik?
Füchse oder andere kleine Wildtiere in die Tierklinik zu bringen, ist aus Sicht der Reutlinger Tierklinik jedoch ein ethisches Dilemma. Zwar wird kein Tier abgewiesen, schließlich gebe es ein Tierschutzgesetz, doch sind Wildtiere gewöhnlich nicht an Leben in Gefangenschaft gewöhnt und es kann dazu kommen, dass ein potenziell längerer stationärer Aufenthalt den Tieren langfristig noch zusätzlich schadet.
In der Tierklinik erwarten Tierfreunde übrigens normalerweise nicht die gefürchteten Tierarztrechnungen. Für die Behandlung von Wildtieren haften gewöhnlich, abhängig von dem Ort, wo das Tier gefunden wurde, Land oder Gemeinde. Für Haustiere ist der Halter verantwortlich, sofern dieser ausfindig zu machen ist.