Nach einem Vorfall in Endingen, bei dem eine Katze in eine Schlagfalle getappt war, meldet sich nun auch die Tierschutzorganisation Peta zu Wort.
Tierschützer waren schockiert: Ein Streuner war in Endingen in eine Schlagfalle – vermutlich ein sogenanntes Tellereisen – getappt. Mit einem Netz musste das Tier eingefangen werden, beim Tierarzt konnte die Falle nur nach einer Beruhigungsspritze und zu dritt geöffnet werden. Der kleine Kater war so schwer verletzt, dass das gesamte Bein amputiert werden musste.
Wer die Falle aufgestellt hat, ist bisher unklar. Bei der Polizei wurde eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Ob der Täter ermittelt werden kann, ist jedoch fraglich. Das Tier hatte die Falle nach Einschätzung des behandelnden Tierarzts bereits eine Woche lang mit sich herumgeschleppt.
Um den Fall dennoch aufzuklären, hat die Tierrechtsorganisation Peta nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Verurteilung des Täters führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei Peta. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt.
Tiere werden schwer verletzt
Dem Fallenaufstellenden müsse bewusst sein, dass Menschen und Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. „Da die Anwendung von Schlagfallen in einigen Bundesländern und der Verkauf bundesweit noch erlaubt sind, fordern wir von der Bundesregierung ein generelles Verkaufs- und Anwendungsverbot in Deutschland“, so Höffken.
Tellereisen seit 1995 verboten
Die Anwendung von Tellereisen ist bereits seit 1995 EU-weit verboten, der Verkauf jedoch nicht. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in den meisten Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden. „Ganz legal werden Schlagfallen aller Art jedoch im Internet angeboten“, informiert die Tierschutzorganisation in einer Pressemitteilung.
Tiere sollen nicht leiden
In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten.
Tierquälerei ist eine Straftat
„Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes“, erinnern die Tierschützer. „Diese kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“