Der Abzweig von der Talstraße zwischen Burgberg und Königsfeld in den Hutzelweg – ab hier gilt Tempo 30. Und das bleibt auch so, denn der Vorschlag der Gemeinde, die Geschwindigkeit im Hutzelweg auf zehn Stundenkilometer zu verringern, wurde abgelehnt. Foto: Stephan Hübner

Die Ergebnisse der jüngsten Verkehrsschau erläuterte Bürgermeister Fritz Link im Ausschuss für Umwelt, Technik, Wirtschaft und Verkehr. An einigen Stellen der Gesamtgemeinde ergeben sich Änderungen. Viele Vorschläge wurden aber auch abgelehnt.

In Buchenberg hatte die Gemeinde um Prüfung gebeten, ob im Jakob-Maier-Weg geparkt werden darf. Das bisherige Halteverbot bleibt bestehen, da ansonsten die Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht mehr gegeben ist. Bei Mühllehen 13 hatte ein Anwohner die Nichteinhaltung der 30-Stundenkilometer-Regelung kritisiert. Laut Verkehrsschau fahren Ortskundige in der schmalen und kurvigen Straße sicher mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. Die Gemeinde soll zunächst mit ihrem eigenen Gerät die durchschnittliche Geschwindigkeit feststellen, danach könnten gezielte Kontrollen stattfinden.

 

Tempo 10 abgelehnt

In Burgberg hatte die Gemeinde für den Hutzelweg eine Reduzierung von 30 auf zehn Stundenkilometer gewünscht, da dort oft zu schnell gefahren werde. Die Verkehrsschau kam zum Schluss, keine Maßnahmen einzuleiten, da bei weiterer Reduzierung erst recht zu schnell gefahren würde.

Ebenfalls keine Maßnahmen gibt es in der Talstraße, wo die Gemeinde regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Prüfung einer Senkung von 70 auf 60 Stundenkilometer anmahnte. Als Grund für die überhöhte Geschwindigkeit wurden örtliche Verhältnisse gesehen, der Einbau einer Schikane oder Ähnlichem vorgeschlagen.

Bereits umgesetzt ist diese Maßnahme: Unter anderem am Zinzendorfplatz darf nur noch eine Stunde geparkt werden. Foto: Moser

Aufgrund hoher Kosten wurde der von der Gemeinde beantragte Verkehrsspiegel bei der Weilerstraße 19 abgelehnt. Stattdessen soll das dortige Gebüsch zurückgeschnitten werden, um die Sicht zu verbessern. Dasselbe gilt für Burgberger Straße 32.

In Erdmannsweiler hatte die Gemeinde in der Ackerstraße wegen des Kindergartens einen verkehrsberuhigten Bereich beantragt. Dafür ist der Bereich laut Verkehrsschau aber zu lang. Das würde die Akzeptanz des verkehrsberuhigten Bereichs verringern. Stattdessen soll die Ackerstraße in die Tempo-30-Zone aufgenommen und diese für das Wohngebiet Unterbühl erweitert werden.

Trotz gefährlicher Situationen bei Gegenverkehr im Lerchenweg aufgrund geparkter Fahrzeuge wurden für den Bereich keine Änderungen beschlossen.

In Neuhausen wird in der Albstraße, im Wacholderweg, im Hahnenberg, in der Wiesenstraße und in der Gewerbestraße eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Am Lehenhof wird wegen des Gasthauses Kreuz ein eingeschränktes Halteverbot erlassen, um Dauerparken zu verhindern. Der Johanniterweg wird in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen. In der Obereschacher Straße soll eine Schikane erreichtet werden, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren, da hier schon öfter Lastwagen im Vorgarten landeten. Laut Link ist für die Maßnahme aber eigentlich nicht genug Platz vorhanden.

Höchstparkdauer beträgt eine Stunde

In den sogenannten Parkraumbewirtschaftungszonen im Kernort wird die Höchstparkdauer auf eine Stunde reduziert. Bei der Zufahrt zu Aldi und Rossmann sind Vorfahrtsschilder anzubringen, in der Jahnstraße und angrenzenden Bereichen Schilder zu Halteverbotszonen und den vorhandenen Parktaschen. In der Parkstraße wird eine Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Foto: Moser

Im Bereich der Kreuzung der Luisen- und der Waldstraße beantragte die Gemeinde die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, da Ältere mit Rollator den Bereich nur schlecht queren können. Das wurde abgelehnt, da dort Tempo 30 gelte und es im Umfeld bereits Fußgängerüberwege gebe.