Verkehr: Lärmaktionsplanung im Gemeinderat besprochen / Geschwindigkeitsreduzierung nun eher möglich
Eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Landesstraße in der Ortsdurchfahrt Mönchweiler ist Ziel der Gemeinde. Auf der viel befahrenen Straße, die den Ort durchschneidet, wollen die Gemeindevertreter Tempo 30 durchsetzen.
Mönchweiler. Im Februar 2017 hatte der Gemeinderat einen kommunalen Lärmaktionsplan mit verschiedenen Lärm-Minderungsmaßnahmen beschlossen. In der Lärmaktionsplanung wurde, neben der Pflichtkartierungsstrecke B 33, das zu untersuchende Straßennetz erweitert, um auch die Lärmbelastungen entlang der Landesstraße 181 in der Ortsdurchfahrt Mönchweiler zu erfassen. Im Bundesimmissionsschutzgesetz wird festgeschrieben, dass bestehende Lärmaktionspläne bei "bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation" und ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind. Gemäß der Veröffentlichung der "Lärmkarten Stufe 3" im Dezember 2018 ist Mönchweiler jetzt schon spät dran mit ihrer Überprüfung und Fortschreibung.
In der jüngsten Sitzung wurde die Firma Rapp Trans AG mit dieser Aufgabe betraut – der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Vergabe aus.
Von der aktualisierten Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist weiterhin die B 33 zwischen den Gemarkungsgrenzen betroffen. Bei der Fortschreibung soll ebenfalls erneut freiwillig die L 181 betrachtet werden. Hierzu wird der Straßenverkehrslärm entlang der Kartierungsstrecken unter Berücksichtigung der aktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrszahlen neu berechnet.
Wolfgang Wahl von der Firma Rapp Trans AG hatte zunächst einmal positive Nachrichten für die Gemeinde. Der Kooperationserlass des Landes vom 29. Oktober 2018 beinhaltet nicht nur eine Absenkung der Grenzwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, sondern auch eine Verlagerung der Entscheidungskompetenzen hin zu den Kommunen. Im Klartext: Eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der L 181 in der Ortsdurchfahrt zu erreichen erscheint nun eher möglich. Dazu braucht es aber eine fachliche und gut durchdachte Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Wahl bestätigte auf Nachfrage, dass aufgrund der neuen Rechtslage generell bessere Chancen bestehen, Verbesserungen durchzusetzen.
Bürgermeister Rudolf Fluck sieht vor allem an der Hindenburgstraße (Ortsdurchfahrt L 181) durch deutliche bautechnische Veränderungen – neue Wohngebäude – eine Veränderung gegenüber dem Lärmaktionsplan von 2017. Ziel ist es, auf der viel befahrenen Straße, die die Gemeinde durchschneidet Tempo 30 durchzusetzen. Schwierig wird es mit dem Wunsch, den Schwerlastverkehr aus dem Ort zu verbannen. Hier komme nur eine Verlagerung in Frage, die "nicht zu Lasten einer anderen Gemeinde" geht.
Ein wesentlich komplexeres Problem stellt die B 33 dar. Doch auch hier ist das Ziel konkret formuliert. Die Gemeinde setzt auf Maßnahmen entlang der Bundesstraße – auch mit Lärmschutzwänden. Dies wird mit Blick auf den geplanten Lückenschluss und dem damit verbundenen erhöhten Verkehrsaufkommen auf der B 33 als eine wichtige Aufgabe zum Schutz der Mönchweiler Bürger angesehen.
Die Firma Rapp Trans AG wird nun zunächst den bestehenden Lärmaktionsplan überprüfen und eine neue Analyse der Lärmsituation und Lärmbetroffenheit durchführen. Danach werden Strategien und Maßnahmen zur Minderung des Straßenlärms entwickelt. Wahl erklärte: "Bis Maßnahmen umgesetzt werden können, wird es wohl rund eineinhalb Jahre dauern".