Der Wildberger Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Einziehung der Gemeindeverbindungsstraße von Schönbronn nach Oberhaugstett aus. Foto: Priestersbach

Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Schönbronn und Oberhaugstett soll bald der Vergangenheit angehören. Sogar ein teilweiser Rückbau der Straße ist angedacht.

Die Strecke wird aber zumindest als land- und forstwirtschaftlicher Wirtschaftsweg erhalten bleiben. Ursprünglich hatte der Wildberger Gemeinderat im vergangenen Frühjahr eine sogenannte „Teileinziehung“ der Gemeindeverbindungsstraße beschlossen – doch jetzt musste das Thema nochmals in den Rat.

 

Ziel war es bislang, die Straße für den allgemeinen öffentlichen Verkehr einzuziehen – und künftig nur noch für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie für den Radverkehr freizugeben. Dies vor allem deshalb, weil die Verbindung bislang Teil des Radwegekonzeptes im Landkreis Calw war.

Leistungsfähige Alternativverbindungen über die L 348 und L 349

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens wurde von den Trägern öffentlicher Belange unter anderem darauf hingewiesen, dass bei einer offiziellen verkehrsrechtlichen Freigabe für den Radverkehr weiterhin öffentlicher Verkehr auf der Strecke stattfinde. Daraus würden sich auch künftig entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anforderungen an die Unterhaltung, Verkehrssicherung und Nutzbarkeit ergeben.

Parallel dazu hatte der Neubulacher Gemeinderat beschlossen, den auf Oberhaugstetter Gemarkung liegenden Abschnitt der Gemeindeverbindungsstraße vollständig einzuziehen – zumal über die Landesstraßen L 348 und L 349 leistungsfähige Alternativverbindungen vorhanden sind. Somit wird künftig allerdings keine durchgängige Straßenverbindung mehr zwischen Schönbronn und Oberhaugstett bestehen.

Kritische Stimmen kamen allerdings aus der Bürgerschaft

„Wir wollten den Radverkehr noch erhalten, was aber mit einigen Hürden verbunden wäre“, erklärte Till Brieger vom Fachbereich Planen und Bauen jetzt dem Gremium. Vor diesem Hintergrund wurde das Thema im Wildberger Rathaus nochmals überprüft und dem Gemeinderat eine vollständige Einziehung der Gemeindeverbindungsstraße vorgeschlagen.

Schüler der Gemeinschaftsschule Neubulach fahren über die Straße. Foto: Thomas Fritsch

Im Rahmen der erneuten Beteiligung begrüßte die Forstbehörde dieses Ansinnen ausdrücklich und wies darauf hin, dass das Radfahren im Wald bereits auf Grundlage des Landeswaldgesetztes zulässig ist – und hierfür keine gesonderte straßenrechtlich Widmung erforderlich sei. Kritische Stimmen kamen allerdings aus der Bürgerschaft mit Blick auf die Sicherheit, nachdem diese Verbindung von Schülern aus Schönbronn genutzt werde, die mit dem Rad zur Gemeinschaftsschule nach Neubulach fahren.

Sanierung ist wirtschaftlich nicht darstellbar

Wie Rolf Dittus (Freie Wähler) in diesem Zusammenhang deutlich machte, verbaue man dem Radverkehr mit einer vollständigen Einziehung der Gemeindeverbindungsstraße nichts – aber „das ist dann künftig halt eine höhere Eigenverantwortung“. In seinen Augen ist es ohnehin „wirtschaftlich nicht darstellbar, die Stecke für den Radverkehr zu sanieren“.

Jens Mayer (Freie Wähler) sah mit Blick auf die Hanglage einen möglichen Rückbau sehr kritisch – und auch Uwe Traub (CDU) sprach sich gegen einen Rückbau an den Steilstrecken aus. Wie Till Brieger erwiderte, sei auch ein teilweiser Rückbau denkbar, bei dem man die Steilstrecken ausspare. Einstimmig beschloss der Gemeinderat anschließend die Einziehung der Gemeindeverbindungsstraße und den Erhalt als land- und forstwirtschaftlicher Wirtschaftsweg.