Die Frage, wo Tempo-30-Zonen sinnvoll sind, wird sehr unterschiedlich beantwortet. Foto: dpa/Paul Zinken

Eine Vielzahl von Städten will erreichen, dass sie selbst mehr Kompetenzen erhalten, um Tempo-30-Zonen auszuweisen. Ein Gespräch mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing bringt sie dabei jedoch nur wenig voran.

Ein harmloser Begriff wie „Tempo-30-Zone“ kann mitunter starke Emotionen auslösen. Mancher sieht darin den Versuch, Autofahrer zum Schneckentempo zu gängeln. Andere halten es für einen Schritt zu einer lebenswerteren Stadt, in der mehr Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger genommen wird.

 

Die Regierung aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Kommunen mehr Kompetenzen bekommen sollen, wenn sie solche lokalen Tempolimits einführen wollen. Einige Kommunen drängen schon länger darauf, ein solches Vorhaben umzusetzen. Bereits vor zwei Jahren hatte sich die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ gegründet, der sich nach eigenen Angaben inzwischen 776 Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland angeschlossen haben. In diesen Kommunen leben 32 Millionen Menschen.

Der Bund muss den rechtlichen Rahmen setzen

Doch ohne den Bund läuft bei diesem Thema nichts, er muss den rechtlichen Rahmen setzen. Am Montag gab es ein lange erwartetes Gespräch von Vertretern der Initiative mit Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Dieser nahm sich eineinhalb Stunden Zeit für das Anliegen.

Vertreter der Initiative zeigten sich anschließend jedoch unzufrieden. „Das Gespräch mit dem Bundesminister war größtenteils ernüchternd“, kommentiert Thomas Dienberg (Grüne), Baubürgermeister von Leipzig und Sprecher der Initiative.

Die Initiative wollte erreichen, dass die Kommunen mehr eigene Kompetenzen erhalten, um Tempo-30-Zonen auszuweisen. Das Verkehrsministerium habe jedoch lediglich zugesagt, dass die Zahl der Ausnahmefälle, in denen Tempo-30-Zonen im Einzelfall eingeführt werden können, erhöht werden. Am grundsätzlichen Prinzip soll sich also offenbar nichts ändern. Trotz mehrfacher Anfrage äußerte sich das Bundesverkehrsministerium bis Redaktionsschluss nicht zu dem Treffen.

Kritik vom Städte- und Gemeindebund

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund positioniert sich hingegen eindeutig. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte dieser Redaktion: „Die Entscheidung, wo Tempo 30 sinnvoll angeordnet werden kann, sollte den Kommunen überlassen werden.“ Dabei kritisierte er auch Verkehrsminister Wissing: „Deshalb ist es unverständlich, warum das Bundesverkehrsministerium bis heute keinen Entwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt vorgelegt hat.“

Landsberg kritisierte, dass die Anforderungen, damit Kommunen Tempo 30 einrichten können, völlig unzureichend seien. „Die Regelungen stammen aus einer Zeit, in der das Auto und die Flüssigkeit des Verkehrs im Vordergrund stand. Heute spielen auch Klimaschutz, saubere Luft, Stadtentwicklung und vor allem die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender eine zentrale Rolle bei der kommunalen Verkehrsplanung“, sagte er. Maßnahmen wie Tempo 30 seien aktuell viel zu kleinteilig zu begründen. „Das führt zu einem Flickenteppich von Regelungen und Beschilderungen“, so Landsberg. Dabei sprach sich Landsberg allerdings gegen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 aus, etwa weil dies auf Durchgangsstraßen den Verkehrsfluss mindern würde.

Von der Initiative hieß es, man wolle weiter mit dem Ministerium im Gespräch bleiben. Ein weiterer Termin sei aber nicht verabredet worden.