Um gegen Verkehrslärm vorgehen zu können, befasste sich der Althengstetter Rat jüngst mit dem Lärmaktionsplan. Ob die Maßnahmen umgesetzt werden, muss sich aber erst noch zeigen.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan der Gemeinde Althengstett listet Untersuchungsergebnisse für alle drei Ortsteile und daraus abgeleitete Maßnahmen auf. Der Gemeinderat hat jüngst Beschlüsse gefasst.
Aufgrund einer Verkehrsbelastung von mehr als 8200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden wurden bereits in den Jahren 2018 und 2012 für die B 295 und die L 183 vereinfachte Lärmaktionsplanungen erstellt (Stufen 2 und 3). Konkrete Lärmminderungsmaßnahmen wurden nicht beschlossen.
Lärm wird nicht gemessen, er wird berechnet
Die Gemeinde ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, den Lärmaktionsplan für diese Hauptverkehrsstraßen alle fünf Jahre fortzuschreiben.
In der jüngsten Sitzung stellte Nora Ebbers vom Büro Rapp AG in Freiburg den fortgeschriebenen Plan (Stufe 4) vor und erläuterte die Parameter, nach denen die Verkehrswege in allen drei Ortsteilen in Bezug auf Verkehrslärm untersucht wurden.
Neben der Pflichtkartierung für die B 295 und die L 183 hat die Gemeinde das Büro Rapp auch mit der freiwilligen Kartierung weiterer Streckenabschnitte beauftragt. Lärm wird nicht gemessen, er wird berechnet, erläuterte Ebbers.
Die Berechnungen führten zu sieben Belastungsbereichen und Vorschlägen zur Lärmminderung. Der Gemeinderat hat dem mehrteiligen Beschluss teils einstimmig, teils mehrheitlich zugestimmt, die Planung soll öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Betroffene Strecken
Auf der Simmozheimer Straße und Gechinger Straße (4308) soll ganztägig Tempo 30 gelten. Weiter soll ab der Kreuzung beim Landsknecht die Hauptstraße (K4310) bis zum Starenweg am Ortsende Richtung Calw ebenfalls ganztägig auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Die Gechinger Straße soll ortsauswärts nach dem Ortsschild bis zum Ende der Bebauung auf der rechten Straßenseite auf Tempo 50 statt jetzt 60 begrenzt bleiben.
Für die Ortsumgehung Ottenbronn (K 4308) ist vorgesehen, Tempo 70 zwischen dem Mädigweg in Fahrtrichtung Hirsau bis zum Ende der Tempo-100-Begrenzung durchzuführen.
Die Ortsumgehung Althengstett (L 183) soll ab der Zeyher Kreuzung bis zur Einmündung der Stuttgarter Straße ganztägig auf Tempo 70 begrenzt werden.
Die Ortsumgehung Neuhengstett soll ab Beginn Tempo 60 bis zum Beginn Tempo 80 in Richtung Möttlingen künftig ganztägig auf 50 Kilometer pro Stunde beschränkt bleiben.
Das sagt der Gemeinderat
Verkehrslärm – und Geschwindigkeitsbegrenzungen, um diesen zu verringern – polarisieren, je nachdem, ob man als Autofahrer unterwegs oder als Anwohner betroffen ist, machte Rainer Kömpf (UW) deutlich, nachdem „vieles schon richtig gesagt“ war von den Kollegen.
In der Einwohnerfragestunde hatte sich der Neuhengstetter Ortschaftsrat Stefan Brumm zu Wort gemeldet, der als Anwohner der Ortsumgehung davon betroffen ist, dass ab dem aktuellen Ende der Tempo-60-Zone dort Gas gegeben wird und der Lärmpegel stark steigt.
Ebbers wurde gefragt, ob die verwendete Zahl betroffener Anwohner auf aktuellen Zahlen basiere und ob die bergwärts- oder talwärts-Fahrtrichtung getrennt gewertet werde, weil das lärmmäßig wohl einen Unterschied mache.
Lothar Kante (SPD) hatte nicht erwartet, dass es „eine so hohe Zahl von Betroffenheiten vor allem entlang der Kreisstraßen gibt“. Mit relativ günstigen Maßnahmen sei viel Wirkung erreichbar. Weil das Landratsamt Wünschen nach Geschwindigkeitsbegrenzungen bisher eher ablehnend gegenüberstand, fragte er weiter: „Wie wahrscheinlich ist die Umsetzung der Vorschläge?“ Die öffentliche Auslegung lasse „bissle erkennen, wie die Sicht der Behörde ist“, so Ebbers.
Gut fanden mehrere Räte die durchgängige Begrenzung auf Tempo 30 in der gesamten Ortsdurchfahrt von Althengstett, somit fallen zeitliche Beschränkungen und 100 Meter-Abschnitte an Schule und Altersheim weg.
Den klaren Wunsch der Grünen-Fraktion nach Tempo 30 von Ortsschild zur Ortsschild in allen drei Teilorten thematisierte Philipp Jourdan, er wollte von Ebbers wissen, wie viele vom Büro vorgeschlagene Maßnahmen schon umgesetzt wurden. Das Feld sei breit und divers, Zahlen gab’s keine.
Eckhard Flik (Grüne), der auch Ortschaftsrat in Neuhengstett ist, machte klar, dass es dort trotz der niedrigen Fahrzeugfrequenz durch die direkt an der Straße stehenden Häuser mehr Betroffene gebe.
Paul Binder (SPD) wollte Tempo 30 schon vor dem Durchlass von der Zeyher-Kreuzung kommend, weil dort künftig der Fußgängerüberweg im Bereich Schulstraße und Bahnstraße verlaufe.
Thomas Schmidt (FW) fand es „nur begrüßenswert“, dass es über den Lärmschutz künftig auch mehr Sicherheit gibt.
Fraktionskollege Alexander Herzog wollte von Ebbers wissen, welche Maßnahmen zwingend umzusetzen sind. Werte ab 65 dB(A) tags und 55 nachts sind gesundheitskritisch. Wenn ab diesen Werten nichts gemacht werde, müsse das schlüssig begründet werden.