Zum Schutz der Anwohner wird in der Schwarzwaldstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 Kilometer pro Stunde reduziert. Foto: Krokauer Foto: Schwarzwälder Bote

Autofahrer aufgepasst: In der Schwarzwaldstraße in Schömberg wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 Kilometer pro Stunde reduziert.

Schömberg - Wenn erst einmal der neue Aussichtsturm "Himmelsglück" eröffnet ist, steigt die Verkehrsbelastung in der Schwarzwaldstraße in Schömberg (Landkreis Calw) weiter an. Um die Sicherheit zu erhöhen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort von 50 auf 40 Kilometer pro Stunde reduziert. Einen entsprechenden Antrag der Gemeinde Schömberg hat das Landratsamt Calw im vergangenen Jahr genehmigt. Doch: Wann kommen die Schilder? Unsere Zeitung hat nachgefragt.

Fünf Rohrpfosten

"Sobald es die Witterung zulässt, also kein neuer Niederschlag sowie wärmere Temperaturen, können die Verkehrszeichen aufgestellt werden", teilte Janina Müssle, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw als zuständiger Behörde auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit. "Insgesamt müssen wir fünf Rohrpfosten einbetonieren und die dazugehörigen Schilder montieren (Beschränkung auf 40km/h vier Stück, eine davon als Trägertafel sowie eine Aufhebung 50km/h)."

Mit Bauhof abgestimmt

Alle Schilder sowie Rohrpfosten und das Befestigungsmaterial lägen zur Montage bereit, so die Sprecherin. Zudem seien die Standorte der Schilder mit dem Baubetriebshof Schömberg abgestimmt worden, da die Schilder auf dessen Grundstücken aufgestellt werden. Aufgrund der Wetterlage hätten die Schilder noch nicht aufgestellt werden können, da sämtliches Personal im Winterdienst involviert gewesen sei, nennt Müssle einen weiteren Grund für die Verzögerung.

Anordnung erlassen

Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung sei bereits am 24. November des vergangenen Jahres erlassen worden, so die Sprecherin. Diese beinhalte, dass auf der Landesstraße 346, also der Schwarzwaldstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Grundlage des Kurort-Erlasses zwischen Friedhofzufahrt und Kreisverkehr L 343/L 346 in beide Fahrtrichtungen auf 40 Kilometer pro Stunde beschränkt werde.