Der Ortsrat sieht die Querungshilfen in Weilersbach als unzureichend an und setzt sich für Zebrastreifen ein, um Kinder zu schützen.
Der Weilersbacher Ortschafsrat beantragte einstimmig, in der Weilenbühlstraße und der Wilhelm-Becker-Straße zwei Fußgängerüberwege und hofft nun auf das endgültige Okay für den Zebrastreifen von Behördenseite.
„In der Weilenbühlstraße vermittelt die vorhandene Querungshilfe zur Bushaltestelle auf Seite der Industriestraße ein falsches Sicherheitsgefühl“, hieß es in der Sitzung. Ortsvorsteherin Yvonne Schuler begründete die Dringlichkeit der Überwege mit der Verkehrssituation, die sich aufgrund der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern ergibt.
„Viele Menschen, welche dort die Straße überqueren um zur Bushaltestelle zu gelangen, müssen dort mit Fahrzeugen und Lastwagen rechnen, die mindestens mit diesem Tempo unterwegs sind,“ beschrieb Schuler die Situation, die vor allem für alle, die nicht so gut zu Fuß sind oder für Kinder eine Herausforderung sind.
Hinzu kommt, dass bei Querungshilfen die Fahrzeuglenker nicht zum Anhalten verpflichtet sind. Für den städtischen Sachgebietsleiter Frank Accurso von der unteren Straßenverkehrsbehörde rechtfertigen bereits die Bushaltestelle und der fehlende Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Fußgängerüberweg.
Verlängerung der bereits bestehenden Tempo 30-Strecke
Mit einem Zebrastreifen in der Weilenbühlstraße ist die Einrichtung einer beidseitig geltenden Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer verbunden. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und da der Abstand zur nächsten Geschwindigkeitsbegrenzung den Mindestabstand unterschreitet, wird die in der Weilenbühlstraße bereits bestehende Tempo 30-Strecke verlängert.
Schuler war überzeugt, dass der Fußgängerüberweg in Verbindung mit Tempo 30 deutlich die Verkehrssicherheit auf der Ortsdurchfahrt erhöht.
Investition in Beschilderung und Beleuchtung
Ähnliche gilt auch für einen Fußgängerüberweg in der Wilhelm-Becker-Straße im Bereich der St. Hilarius-Straße, für den beidseitig ebenfalls eine Reduktion auf Tempo 30 möglich wäre.
Schuler wies zudem darauf hin, dass sich die Kosten für einen Fußgängerüberweg nicht nur auf die Farbe für die Streifen beschränken. „Es handelt sich um eine Investition zu der beispielsweise auch die Beschilderung und Beleuchtung gehören“, erläuterte sie, weshalb von „höherer Stelle“ eine Zustimmung zur Maßnahme notwendig ist.