Die Terrassen der Wirte sollen von den Gehwegen wieder weichen. Aber: Kommt jetzt eine generelle Fußgängerzone? Foto: Eich

Die Sonderregelung für die Färberstraße hat ein Ende. Jetzt müssen die Terrassen der Gastronomen wieder von den Gehwegen weichen.

Villingen-Schwenningen - Im Juli machte die Stadtverwaltung bereits den Vorschlag, die Färberstraße wieder zurück zu ihrer ursprünglichen Verkehrsregelung, nämlich in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich, zu führen. Um den Gastronomen in der Corona-Krise eine größere Außenbewirtschaftung zu ermöglichen, wurde diese für rund zwei Jahre in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt.

Durch diese Maßnahme wurde die bestehende Trennung in eine Fahrbahn und angrenzende Gehwege verkehrsrechtlich aufgehoben, sodass die Gastronomen ihre Tische und Stühle trotz Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands weiterhin in derselben Anzahl aufstellen konnten.

Jetzt häufen sich Beschwerden

Mit zunehmender Dauer der Verkehrsregelung gingen beim Bürgeramt jedoch immer mehr Äußerungen und Beschwerden aus der Anwohnerschaft sowie aus der restlichen Bevölkerung ein, welche sich über erhebliche Einschränkungen oder gar Gefahrensituationen beklagten. Vor diesem Hintergrund sollte die vormalige Verkehrsregelung wiedereingeführt werden.

Im Verlauf einer sehr regen Diskussion wurde vom Gemeinderat der Wunsch geäußert, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu bilden und verschiedene Varianten der Verkehrsführung noch einmal zu diskutieren. Anfang dieser Woche hat sich diese Arbeitsgruppe unter Beteiligung von rund 30 Personen getroffen.

Neben den einzelnen Fraktionen im Gemeinderat waren hierzu auch Vertreter der IHK, des GVO, der Dehoga, des städtischen Seniorenrats, der Beauftragte für Menschen mit Behinderung sowie Vertreter der Anwohner, Gewerbetreibenden und Eigentümer eingeladen.

Kommt jetzt eine Fußgängerzone?

In einem zweieinhalbstündigen Austausch sprachen sich alle Beteiligten dafür aus, die aktuelle Verkehrsregelung zu beenden und auf einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich zurückzuführen. Das bedeutet, dass Gehweg und Fahrbahnbereich wieder strikt getrennt sind und in der Färberstraße Tempo 20 gilt.

Gleichzeitig wurde jedoch auch der Wunsch geäußert, die Einrichtung einer Fußgängerzone zu prüfen. Die Umsetzung der Verkehrsregelung ist nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen für Mitte / Ende Oktober vorgesehen. Die Außenbewirtschaftungen müssen dem zur Folge wieder auf die ursprünglich geltenden Flächen reduziert werden, sodass eine Mindestdurchgangsbreite von 1,5 Meter freigehalten werden kann.