Der Blitzer in Unterhaugstett stand kurz vor dem Geschwindigkeitsschild Tempo 50. Foto: Peter von Reeken

Erst 2023 wurde in Unterhaugstett in einem Teilbereich der Ortsdurchfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde abgesenkt und schon gibt es Aufregung. Stein des Anstoßes ist ein mobiles Blitzgerät, das dort jüngst aufgestellt war.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt in der Ortsdurchfahrt von Unterhaugstett grob zwischen den Einmündungen in die Neuhauser und in die Albert-Schweitzer-Straße. In der Nähe dieser Einfahrten ließ das Landratsamt nach vielen Diskussionen – unter anderem im Bad Liebenzeller Gemeinderat – im vergangenen Jahr zwei Schilder für Tempo 30 aufstellen.

 

Kürzlich war in diesem Bereich in der Nähe der Einmündung zur Neuhauser Straße Richtung Weil der Stadt ein mobiler Blitzer aufgestellt. Peter von Reeken war hier mit seinem Fahrzeug unterwegs und wurde prompt geblitzt.

Nicht mitten im Ort

„Dieser Blitzer stand allerdings nicht mitten im Ort, sondern circa einen Meter vor dem Geschwindigkeitsschild Tempo 50 und und circa 100 Meter vor dem Ortsausgangsschild Richtung Weil der Stadt“, schildert von Reeken die Situation. „Da die Wohnbebauung an der Stelle aufhört, sehe ich es auch nicht als sinnvoll an, im Rahmen der ‚Verkehrssicherheit’ oder wegen ‚Lärmschutz’ ausgerechnet hier einen Blitzer aufzustellen“, macht von Reeken seinen Standpunkt deutlich.

Blitzer nicht gesehen

„Da ich ja wusste, dass man von dieser Stelle an wieder 50 fahren darf, habe ich bereits etwas beschleunigt, als es bei Tempo 41 plötzlich blitzte. Den großen Blitzer habe ich vorher leider nicht gesehen“, schildert er die Situation. „Meiner Meinung nach ist das Aufstellen eines Blitzers an dieser Stelle ein Indiz dafür, dass es hier nicht um Verkehrssicherheit oder Lärmschutz geht, sondern um reine Abzockerei beziehungsweise Wegelagerei“, so von Reeken erbost. Er räumt jedoch ein, dass das Aufstellen an solch einer Position wohl rechtlich erlaubt sei.

Kein Mindestabstand

Diese Annahme des betroffenen Autofahrers bestätigt Marie Lindenberger, zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Landratsamt Calw. Sie teilte mit, dass es keine spezifische Vorgabe für den Mindestabstand zwischen dem Verkehrszeichen und der Messstelle gebe.

„Es ist zulässig, die Geschwindigkeit ohne einen festgelegten Abstand zum Verkehrszeichen zu messen“, macht Lindenberger deutlich. Dass der Blitzer gerade an dieser Stelle aufgestellt worden sei, habe einen bestimmten Grund: „In Unterhaugstett finden zum Beispiel die Messungen an dieser Stelle auch aufgrund von Wunschmessungen durch Bürger statt.“ Einen Mindestabstand von 150 Metern eines Blitzers von dem betreffenden Verkehrsschild gibt es in Baden-Württemberg seit 2015 nicht mehr. Das teilte das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg gegenüber unserer Redaktion mit.