Auf diesem Parkplatz gelten andere Regeln als in St. Georgen üblich. Foto: Markus Reutter

Eine Stellfläche in der Hauptstraße in St. Georgen wird durch einen Parkdienstleister betrieben.

Die Stadtverwaltung erhält eigenen Angaben zufolge in letzter Zeit häufiger Fragen zum Parkplatz zwischen der Sparkasse, der Volksbank und der Apotheke in der Hauptstraße.

 

Dieser Parkplatz gehört einem privaten Eigentümer. Er wird durch den Parkdienstleister „EasyPark“ betrieben, das heißt die Parkplätze werden nicht durch die Stadtverwaltung bewirtschaftet oder kontrolliert.

Das bedeutet, dass auf diesem Parkplatz nicht die Regelungen der öffentlichen innerstädtischen Parkmöglichkeiten (Parkscheibe, Zeitbegrenzung) gelten.

Parken ist kostenpflichtig

Das Parken ist dort kostenpflichtig und ausschließlich mit der App „EasyPark“ möglich. Der Parkvorgang muss zu Beginn über die App gestartet werden.

Einen Plan mit allen kostenlosen städtischen Parkflächen, auf denen die Parkscheiben-Regelung mit Zeitbegrenzung gilt, finden alle Interessierten unter www.st-georgen.de/lage. Aktuell ist die Parkzeitbegrenzung auf den städtischen Parkflächen bis voraussichtlich zum 30. November vorübergehend aufgehoben. Grund sind unter anderem die Bauarbeiten in der Gerwigstraße. Voraussichtlich ab dem 1. Dezember werden die Parkzeitbegrenzungen wieder in Kraft gesetzt, teilt die Stadtverwaltung mit.