Auch die B 462 steht beim Lärmaktionsplan im Fokus. Foto: Leinemann

In Schramberg steht eine erste Version des Lärmaktionsplans vor dem Beschluss. Was ändert sich dadurch für die B 462? Erst einmal nichts.

Schramberg - Dass es beim Aufstellen des Lärmaktionsplans einen gewissen Zeitdruck gibt, das war fast schon wieder vergessen. Weil viele Kommunen diese rechtlich vorgeschriebene Maßnahme offenbar hinten angestellt und noch nicht angestoßen hatten, wurde wiederholt mit EU-Vertragsverletzungsverfahren gedroht – deshalb hielt das Landes-Verkehrsministerium die Städte und Gemeinden an, diesbezüglich Gas zu geben. Das ist in der Beschlussvorlage für den Technikausschuss im Februar 2021 zu lesen, als der Lärmaktionsplan – dann auch in Schramberg – erstmals thematisiert wurde.

Seitdem wurde der Plan aufgestellt, festgelegt, ausgelegt und Träger öffentlicher Belange beteiligt, wie Veronika Schneider von der Abteilung Stadtplanung am Donnerstag im Technikausschuss erinnerte. Nun steht für den Gemeinderat am 29. September ein erster Entwurf dieses Plans zum Beschluss. Jedoch: Weil es sich dabei "nur" um einen Musterbericht handelt, sind die darin aufgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung – darunter auch ein wie in Lehengericht eingeführtes Tempo 30 – noch gar nicht umsetzbar.

Keine rechtliche Grundlage

"Das sind lediglich Vorschläge für kommende Maßnahmen, die Sie heute mit dem Beschluss des Musterberichts quasi zur Kenntnis nehmen", erläuterte Schneider. Wenn es um Tempo 30 entlang der B 462 in der Talstadt konkret werden soll, müsse Schramberg erst einen qualifizierten Lärmaktionsplan aufstellen – was nun den zweiten, parallel zu beschließenden Punkt für den Gemeinderat darstellt.

Größeres Betrachtungsgebiet

Dieser qualifizierte Plan, ein Ingenieurbüro für die Erstellung sei nach einer Ausschreibung bereits gefunden, betrachte die Lärmsituation im gesamten Stadtgebiet dann wesentlich detaillierter. Dafür würden dann Verkehrszählungen ausgeführt und weitere Lärmkarten erstellt. Dies sei dann Grundlage für konkrete Lärmminderungsmaßnahmen. Zudem könne die Stadt so auf die Beschwerden und Hinweise aus der Bevölkerung eingehen, die sich auf andernorts beziehen. Denn: Bislang gilt lediglich die B462 als Betrachtungsobjekt, weil sie laut vorliegenden Daten die einzige Straße ist, die die Grenze von 8200 Fahrzeugen am Tag übersteigt.

Pröbstle verärgert

Einen qualifizierten Lärmaktionsplan aufzustellen sei theoretisch zwar nicht Pflicht, antwortete Schneider auf Nachfrage von Bärbel Pröbstle (SPD/Buntspecht). Neben der fehlenden rechtlichen Grundlage für konkrete Maßnahmen verwies Schneider auf eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums, welches auf diesen Schritt dränge. "Das haben wir vorher nicht gewusst", ärgerte sich Pröbstle darüber, dass sich nun vorerst gar nichts entlang der B 462 tun wird.

"Ein bis zwei Jahre" dauere das schon noch bis zu einem potenziellen Tempo 30, schätzte Schneider. Um dabei keine Zeit zu verlieren, sprang Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr ein, gehe es nun ja auch darum, das Ingenieurbüro zu beauftragen und das Verfahren somit ins Rollen zu bringen. Pröbstle war dennoch so verärgert, dass sie beim Empfehlungsbeschluss hinsichtlich der Vergabe des qualifizierten Lärmaktionsplans an das Ingenieurbüro als einzige mit Nein stimmte. Der neue, detailliertere Plan wird dann rund 35 000 Euro kosten, schätzt die Verwaltung.

Warum nicht gleich so?

Aus Reihen der Räte, darunter von Jürgen Kaupp (CDU), kam die Frage auf, weshalb dann nicht gleich ein qualifizierter Lärmaktionsplan ausgearbeitet worden sei. Das liege zum einen an fehlenden personellen Kapazitäten in der Verwaltung und erwähntem Zeitdruck durch drohende Strafen. Zum anderen sei die Information, dass die aktuelle Version nicht ausreicht, erst im Lauf des Verfahrens klar geworden, ergänzte Joschka Joos. "Zuerst hieß es, dass der Musterbericht reicht."

Rat wird Maßnahmen bestimmen

Emil Rode (Freie Liste) wollte wissen, ob der Gemeinderat im anstehenden Verfahren des qualifizierten Lärmaktionsplans dann dennoch über die angedachten Maßnahmen zur Lärmminderung mitbestimmen darf, was die Verwaltung bejahte. Das gilt dann auch wieder für Anregungen der Träger öffentlicher Belange: Wenn also die Kommunen Schiltach und Aichhalden weiterhin befürchten, dass durch Tempo 30 in Schramberg zu viele Verkehrsteilnehmer ins Aichhalder Loch ausweichen, werden sie ihre Stellungnahmen zu gegebener Zeit wieder rauskramen und nochmals abgeben müssen. Bis dahin bleibt scheint’s erst mal alles, wie es ist.