Darf eine Ampel durch Rotlicht schnelle Autofahrer abbremsen? Foto: Wegner

Neben einer Messsäule gab es im Gemeinderat Schramberg die Idee, Schnellfahrer mit einer vorhandenen Ampel auszubremsen.

Eigentlich klang die Idee gar nicht schlecht: Ist ein Autofahrer zu schnell im Stadtteil Heiligenbronn unterwegs, dann schaltet die Fußgängerampel auf Rot, um diesen abzubremsen.

 

Diese Idee aus den Reihen des früheren Gemeinderats und auch von Anliegern, die jetzt nach der Einrichtung der Blitzersäule aufgegriffen wurde, birgt aber ein Problem, wie der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit, Matthias Rehfuß, jetzt für den Ausschuss für Umwelt und Technik feststellt.

Um die rechtliche Seite abzuklären, hatte sein Fachbereich bei der Verkehrspolizei eine Anfrage über die Zulässigkeit einer geschwindigkeitsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlage gestellt. Mit Verweis auf Paragraf 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung wurde die von dort Zulässigkeit verneint.

Rundschreiben aus Niedersachsen

In einem Rundschreiben des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2008 an die Verkehrsbehörden in einem ähnlichen Fall, das über das Verkehrsministerium Baden-Württemberg verteilt wurde, findet sich folgende Erläuterung: „Lichtzeichenanlagen sind dann zulässig, wenn verschiedene Verkehrsströme sich berühren oder schneiden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann, eine Signalisierung also zwingend erforderlich ist. Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt an Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen, bei denen starke Verkehrsströme aufeinandertreffen.“

„Dient nicht der Steuerung von Verkehrsströmen“

Die Einrichtung einer „Alles-Rot-Schaltung“ diene nicht der Steuerung von Verkehrsströmen, sondern der tatsächlichen Beschränkung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs an Stellen, an denen bereits aufgrund anderer Regelungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung gelte.

Sogar „negative Beeinflussung“ erwartet

Weiter steht in dem Schreiben: „Zudem ist die Alles-Rot-Ampelschaltung geeignet, das Verkehrsverhalten negativ zu beeinflussen. Normalerweise vermindern Kraftfahrer bei Annäherung an eine rote Ampel die Geschwindigkeit bis hin zum Stillstand vor der Ampel. Bei einer Alles-Rot-Ampel werden sich allenfalls ortsunkundige Fahrer der Ampel noch mit reduzierter Geschwindigkeit nähern, um dadurch eine mögliche Gefährdung von Fußgängern oder anderen kreuzenden Verkehrsströmen zu vermeiden.“

„Grün wird erwartet“

Ortskundige Fahrer, so wird befürchtet, würden dagegen vor der Ampel nicht mehr abbremsen, sondern mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren, in der Erwartung, dass die Ampel kurz vor der Durchfahrt auf „Grün“ umspringen werde. Sofern allerdings ein Fußgänger dort die Straße queren wolle, schalte die Ampel entgegen der Erwartung und der täglichen Erfahrung nicht um.

Nur scheinbare Sicherheit für Fußgänger

Für die Fußgänger entstehe so eine scheinbare Sicherheit und für die Autofahrer ein einschläferndes Vertrauen in die übliche Funktion der Ampel. Im Ernstfall könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Fahrer nicht rechtzeitig genug abbremsen kann.“

Land würde nicht zustimmen

Aufgrund der Aussage der Polizei und des Verkehrsministeriums zur Unzulässigkeit will die Verwaltung auf eine geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlage zu verzichten. Da es sich um eine Landesstraße in der Straßenbaulast des Landes handle, hätte ein Antrag auf Einrichtung einer solchen Steuerung auch keine Aussicht auf Erfolg, ergänzt Rehfuß.