Dass ausgerechnet die auf unserem Bild zu sehende Klosterhofstraße im Bereich der aus seiner Sicht typischen Wohnbebauung von der Tempo-30-Regelung ausgenommen wird, ärgerte Ortschaftsrat Jürgen Staiger. Foto: Albert Bantle

Die Gemeinde Niedereschach führt in fast allen Straßen des Ortsteils Schabenhausen Tempo 30 ein. Nur ein Straße bleibt außen vor.

Planungsrechtlich abgeschlossen sind nun die Vorbereitungen, sämtliche Gemeindestraßen im Ortsteil Schabenhausen mit Tempo 30 zu versehen.

 

Durch das Raster gefallen ist dabei jedoch die Klosterhofstraße, die von den Verkehrsexperten als zu wichtig eingestuft wurde. Damit wurde sie quasi als eine klassifizierte Durchgangsstraße behandelt, die in der Gesamtgemeinde Niedereschach entweder Kreis- oder Landesstraßen sind, und die nach der aktuellen Gesetzeslage nicht durchgehend mit Tempo 30 belegt werden können.

Pläne im Ortschaftsrat vorgelegt

Ortsbaumeister Hartmut Stern und Bürgermeister Martin Ragg legten in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates die detaillierten und nun amtlich genehmigten Pläne vor. Die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung wird in Kürze eintreffen und dann kann die Gemeinde mit der Umsetzung beginnen, zumal die notwendigen Schilder vorliegen und genauen Standorte feststehen.

„Mit der Planung können wir zufrieden sein“, so Ortsbaumeister Hartmut Stern, dessen diesbezügliche Aussage jedoch von Ortschaftsrat Jürgen Staiger nicht geteilt wurde. Staiger ärgerte sich maßlos darüber, dass die Klosterhofstraße bei der nun bevorstehenden Einführung der Tempo-30-Regelung ausgenommen wurde, zumal für ihn dort im innerörtlichen Bereich eine typische Wohnbebauung vorhanden sei und es sich dort eben nicht um eine klassifizierte Straße, sondern eine Gemeindeverbindungsstraße handle. Dass zum Beispiel im Bereich „Oberes Loh“ mit seinen wenigen Häusern, wo ohnehin im Grunde nur Anwohner fahren, mit Tempo 30 beschildert wird und in der Klosterhofstraße, wo wesentlich mehr Häuser und auch Familien mit Kindern wohnen nicht, stieß bei ihm auf völliges Unverständnis.

Stern und Ragg machten jedoch klar, dass die von den beteiligten Ämtern mit ihren Verkehrsexperten auf der aktuellen geltenden gesetzlichen Grundlage erstellte Planung nicht geändert werden könne.