Vom Ortsausgang in Bühlingen (Bild) bis Lauffen muss der Radschutzstreifen nach vier Jahren wieder weichen. Foto: Otto

Kommende Woche wird der Radschutzstreifen zwischen Bühlingen und Lauffen entfernt. Ein Erlass des Verkehrsministeriums bringt für das einstige Modellprojekt das Aus. Das sorgt für Kritik. Indes war der Schutzstreifen nicht unumstritten.

Die Landkreisverwaltung und die Gemeinde Deißlingen kündigen in einer gemeinsamen Presseerklärung die anstehende „Demarkierung“ des Radschutzstreifens an. Was als Modellprojekt mit einer Ausnahmegenehmigung des Landes begonnen hat und die Möglichkeiten für solche Schutzstreifen außerhalb von Ortschaften erforschen sollte, muss nun nach vier Jahren als gescheitert gelten.

 

Dass der Schutzstreifen die Anforderungen nicht erfüllen soll und deshalb nicht dauerhaft bleiben kann, trifft bei der Gemeindeverwaltung in Deißlingen auf Unverständnis. „Wir als Gemeinde Deißlingen hatten zunächst lange für die Aufnahme in das Modellprojekt gekämpft und waren froh, als der Radschutzstreifen vor vier Jahren eingerichtet wurde. Die Ankündigung, dass er nun die Voraussetzungen für einen dauerhaften Verbleib nicht mehr erfüllt, ist für uns unverständlich. Wir hatten bis zuletzt auf eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung durch das Verkehrsministerium gehofft. Wir sind enttäuscht und ärgern uns“, wird Bürgermeister Ralf Ulbrich in der Pressemitteilung zitiert.

Bedauerlicherweise

Auch die Straßenverkehrsbehörde bedauere wie die Gemeinde Deißlingen die Entfernung des Radschutzstreifens, zumal er von den Fahrradfahrern sehr gut angenommen worden sei. Nur: Aus Gründen der Verkehrssicherheit blieb der Behörde hier kein Entscheidungsspielraum. Nach dem Erlass des Verkehrsministeriums für außerörtliche Radschutzstreifen sind die Voraussetzungen aufgeführt, die erfüllt sein müssen. Anja Klein, Leiterin des Straßenverkehrsamtes im Landratsamt Rottweil: „Bedauerlicherweise werden diese Voraussetzungen an der K5542 nicht erfüllt, sodass wir die Markierung wieder entfernen müssen. Dies hat mehrere Gründe: Die erforderliche Fahrbahnbreite und Überholsicht sind nicht ausreichend, des Weiteren ist der Radschutzstreifen stellenweise zu schmal. Das bedeutet, dass eine dauerhafte Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde nicht ermöglicht werden kann.“

Seit 2020

Der Radschutzstreifen auf der K 5542 zwischen Bühlingen und Lauffen war Ende November 2019 aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums angeordnet und dann im Frühjahr 2020 umgesetzt worden. Die zuvor vorhandene Mittelmarkierung war entfernt und in Fahrtrichtung Deißlingen-Lauffen der Radschutzstreifen markiert worden. Flankiert wurde diese Maßnahme mit Hinweisschildern aus beiden Richtungen sowie einer Ausweitung der vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Stundenkilometer.

Während der Schutzstreifen hier gut angenommen wurde und die Demarkierung nun widerwillig vorgenommen wird – beim Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sieht man die Sache anders. Der hält solche Radschutzstreifen außerorts für ungeeignet, Radlern die notwendige Sicherheit im Verkehr zu bieten. Argumente kurzfristiger und kostengünstiger Radinfrastruktur dürften keinesfalls gegen Abstriche bei der Radverkehrssicherheit aufgewogen werden, reagiert der ADFC auf die Entscheidung des Landes.

Und nun? Wie sicher sind die Radfahrer?

Und wie sieht es um die Sicherheit von Radlern zwischen Bühlingen und Lauffen nach der Demarkierung aus? Die Gemeinde Deißlingen und die Landkreisverwaltung kündigen an, die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung beizubehalten, um den Radverkehr in diesem Abschnitt für alle anderen Verkehrsteilnehmer noch sichtbarer zu machen als bisher und den Radlern ein größtmögliches Maß an Sicherheit nach der Demarkierung bieten zu können. Außerdem werde die Fahrbahn in regelmäßigen Abständen mit Piktogrammen in Form von Radfahrer-Symbolen markiert. Diese optische Ergänzung solle verdeutlichen, dass Autofahrer hier mit Radfahrern rechnen müssen. Und: Diese Maßnahmen sollen laut Pressemitteilung gleichzeitig sicherstellen, dass Radfahrer nicht den linksseitigen Geh- und Radweg nutzen, um bergauf zu fahren.