Wie Oberndorf den Lärmaktionsplan fortschreibt, und warum nicht alle Anregungen aus der Bürgerschaft umgesetzt werden.
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Kommunen verpflichtet, für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen sogenannte Lärmaktionspläne (LAP) zu erstellen. Auch die Stadt Oberndorf muss für die Autobahn A81 sowie die Landesstraßen L 415 und L 424 einen solchen Plan aufstellen. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2025 (4. Stufe) wurde am Donnerstagabend im Ausschuss für Technik und Umwelt beraten.
Da sich seit der am 19. November 2019 beschlossenen dritten Stufe des LAP kaum Veränderungen in den Verkehrsströmen ergeben haben, soll die vierte Stufe im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben werden.
Im Ausschuss stellte Gutrun Bentele vom Planungsbüro Kurz und Fischer die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Diese umfassten sowohl Anregungen von Bürgern als auch von Trägern öffentlicher Belange.
Mehrere Bürger hatten auch schon in der Vergangenheit bereits auf den Wunsch nach einer neuen Messung und Beurteilung der Ortsdurchfahrt Beffendorf hingewiesen. Solche Messungen könnten zwar durch freiwillige Verkehrszählungen der Stadt erfolgen, seien jedoch kein Bestandteil des Lärmaktionsplans, hieß es von Stadtverwaltung und Planungsbüro.
Auch die Neckarstraße in Oberndorf wurde von Bürgern thematisiert, insbesondere der Wunsch nach einer Verlängerung des Tempo-30-Bereichs bis zur Einfahrt der Sägewerkstraße. Diese Frage werde außerhalb des LAP geprüft, so die Stellungnahme der Verwaltung.
Gewerbelärm wird nicht berücksichtigt
Nicht berücksichtigt werden könne zudem Verkehrslärm durch Lieferverkehr, da es sich dabei um Gewerbelärm handle. Für solche Fälle wird auf das Gewerbeaufsichtsamt verwiesen. Gleiches gelte für Beschwerden über Veranstaltungslärm.
Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken liegt ebenfalls nicht bei den Kommunen. Bahnlärm kann deshalb im kommunalen Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt werden.
Auch verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben Stellungnahmen ab. Das Landratsamt mit Straßenbauamt, unterer Straßenverkehrsbehörde, Gewerbeaufsicht, Naturschutz sowie das Nahverkehrsamt äußerten keine Bedenken zum Lärmaktionsplan.
Neue Anregungen für Lärmsanierungen
Das Regierungspräsidium Freiburg schloss sich dem an, regte jedoch an, darauf hinzuweisen, dass „An Landesstraßen können neben verkehrsrechtlichen Anordnungen auch bauliche Maßnahmen an der Straße oder vom Lärm betroffenen Gebäuden im Rahmen einer Lärmsanierung und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu Lasten des Landes als Straßenbaulastträger realisiert werden.“ Eine Lärmsanierung komme allerdings nur für Gebäude in Betracht, die vor dem 1. April 1974 errichtet wurden. Dies wolle die Verwaltung im Zuge der vom Gemeinderat vorgesehenen Messungen prüfen und dabei genauere Daten erfassen.
Das Eisenbahn-Bundesamt erhob keine Einwände, wies jedoch darauf hin, dass die Lärmaktionsplanung für den Bahnverkehr in seinen eigenen Zuständigkeitsbereich falle. Unabhängig davon habe das Amt erstmals über den gesetzlichen Auftrag hinaus sämtliche bundeseigenen Strecken kartiert.
Nach der Abwägung ergaben sich für die Beschlussfassung zum Lärmaktionsplan keine Änderungen hinsichtlich der festgelegten Maßnahmen aufgrund öffentlicher Belange.
Ruth Hunds bemängelte: „Für die Bürger ist das frustrierend, weil ihre Anregungen nicht zum Lärmaktionsplan passen.“
Freiwillige Untersuchungen sind immer möglich
Bürgermeister Matthias Winter erklärte, dass Lärm immer eine subjektive Wahrnehmung sei und es einen Unterschied mache, „was subjektiv wahrgenommen wird, objektiv gemeldet wird und wie die rechtliche Vorgaben aussehen.“
Gutrun Bentele ergänzte: „Es gibt vorgegebene Pflichtstrecken, und den Städten ist freigestellt, welche eigenen Untersuchungen noch zusätzlich gemacht werden.“
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2025 der vierten Stufe wurde schließlich mit vier Enthaltungen beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, den Lärmaktionsplan öffentlich bekannt zu machen und die nächsten Schritte für freiwillige Untersuchungen zu Verkehr und Lärm an ausgewählten Stellen vorzubereiten.