Hauptamtsleiter Andreas Kaupp teilte im Gemeinderat mit, dass in der Fohrenbühlstraße eine Verkehrsschau stattgefunden habe. „Dabei wurde untersucht, ob es Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, insbesondere einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, gibt.“
Die untere Straßenverkehrsbehörde habe letztlich festgestellt, dass aufgrund der Unfalllage eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht in Betracht komme, so Kaupp. Festgestellt wurde weiter, dass eine Beschränkung aufgrund des Lärmschutzes ein Lärmschutzgutachten voraussetze. Die untere Straßenverkehrsbehörde habe jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Lärmschutzgutachten nicht um eine Messung, sondern um eine Berechnung handele und es daher fraglich sei, ob der schlechte Straßenzustand hierbei überhaupt eine Rolle spiele.