Eine Antwort auf die seit Jahren geforderte Reduktion des Verkehrslärms in Hüfingen gibt die Lärmaktionsplanung (LAP), ein wichtiger Baustein innerhalb der kommunalen Verkehrsplanung. Das erfahrene Freiburger Planungsbüro Rapp präsentierte öffentlich die jüngsten Ergebnisse in der Festhalle.
Hüfingen - Standortleiter Wolfgang Wahl skizzierte das Spannungsfeld einer derartigen Planung als Mischung unterschiedlicher Nutzungsansprüche, die sich vom Bedarf nach mehr Ruhe und Sicherheit bis zum Wunsch nach dem Erhalt der direkten Verkehrsverbindung durch die Innenstadt erstrecken. Wahl machte deutlich, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, die hinsichtlich des Verkehrslärms zu einer Änderung der derzeitigen Situation in Hüfingen führen.
Die Gewichtung der Faktoren wie Verkehrssicherheit, Umwelt, Barrierefreiheit, ÖPNV oder Aufenthaltsqualität wird in Kombination mit der ermittelten Umweltbelastung inzwischen vorrangig bewertet. Die Fortschreibung der Betroffenheitsanalyse und die Verkehrslärmkartierung für Hüfingen stufte dabei von neun untersuchten Gebieten fünf als Hauptbelastungsbereiche ein. Zu ihnen zählen zuvorderst die L171 entlang der Hauptstraße/Donaueschinger Straße, die L171 entlang der Dögginger Straße, die L181 im Bereich der Schaffhauser und Bräunlinger Straße und die Hochstraße.
Mindestens ein Jahr bis zur Umsetzung
Im Verbund führen diese Ergebnisse, auf einem erweiterten Innenbereich der Hüfinger Kernstadt, zur Einführung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Wahl sprach von einem längeren Prozess und stufte die Dauer bis zur Umsetzung einer derartigen Geschwindigkeitsreduktion auch aufgrund der Anhörung diverser Behörden auf mindestens ein Jahr ein.
In der Diskussion zeigten sich die Anwesenden zudem besorgt, in welchem Ausmaß sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Kernstadt umsetzen lässt. Bürgermeister Michael Kollmeier betonte, dass es ein Ziel der Stadt sei, durch eine frühzeitige Beteiligung die Bevölkerung sie in das Thema Verkehrslärmminderung einzubinden. Er bezeichnete den vorliegenden Bericht als ein Maximalkonzept, das im besten Fall so umgesetzt wird.
Kollmeier: Auswirkungen auf Nahverkehr
Kollmeier appellierte, die Ergebnisse nicht einseitig zu betrachten und Vor- und Nachteile im Einzelfall abzuwägen. Exemplarisch führte er die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf den öffentlichen Nahverkehr an. Sie bringe längere Fahrzeiten mit sich, die auf die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel erhebliche Auswirkungen haben können: "Ein Plus von 90 Sekunden Fahrzeit ist bei einem Fahrplan nicht zu unterschätzen", fügte Kollmeier hinzu. "Doch ich sehe uns auf dem Weg und bin zuversichtlich, dass wir diesbezüglich relativ rasch nach den Sommerferien das weitere Vorgehen bekanntgeben können", verwies der Bürgermeister auf die erste Gemeinderatssitzung nach den Sommerferien.
Info: Lärmaktionsplan
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan fordert vom Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen. Danach folgt ein rund vierwöchiges Beteiligungsverfahren, an dem die Bürger ihre Vorschläge zum Planentwurf einbringen können. Nach der Wertung aller Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan überarbeitet und konkretisiert. Er kommt als Beschlussvorlage erneut in den Gemeinderat. Nach der Meldung an das Landesumweltamt folgt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Fachbehörden.