In der Niedereschacher Straße in Horgen ist die Geschwindigkeit im Zuge des Lärmschutzaktionsplans zwischen 6 und 22 Uhr auf 30 Stundenkilometer beschränkt worden. Nach der Eschachbrücke gilt Tempo 30 dagegen den ganzen Tag über. Foto: Weisser

Das Thema Verkehrsberuhigung ist im Ortschaftsrat in Horgen ein Dauerbrenner.

Die Verkehrssituation ist im Horgener Ortschaftsrat ein Dauerbrenner. In der jüngsten Sitzung hat sich das Gremium mal wieder mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen beschäftigt und nach wirksamen Lösungen gesucht.

 

Wer bisher durch Horgen fuhr, musste neben dem Tachometer auch die Uhr genau im Blick haben. Denn: Im Zimmerner Teilort galten die angeordneten Tempobeschränkungen zu unterschiedlichen Zeiten: Tempo 30 ganztags, von 7 bis 14 Uhr oder von 6 bis 22 Uhr und dazu 50 Stundenkilometer, die Regelgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften.

Zwischenzeitlich wurden in der Talstraße und in der Niedereschacher Straße ab der Brücke (in dem Abschnitt befinden sich zwei Bushaltestellen) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 7 bis 14 Uhr aufgehoben und auf 6 bis 22 Uhr ausgeweitet. Das sei gut so, sagte Ortsvorsteherin Frauke Ohnmacht in der jüngsten Ortschaftsratssitzung. „Den Flickenteppich wollen wir wegbekommen“, meinte sie weiter und plädierte für einheitliche Regelungen.

Die Tempo-30-Beschränkung wurde in der Niedereschacher Straße kurz nach der Ortseinfahrt aus Lärmschutzgründen eingeführt – und zwar für den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr. In der Zimmerner Straße ist die Begrenzung den ganzen Tag über vorgeschrieben.

Gefährliche Rangiermanöver

Bei den Bürgerfragen regte ein Anwohner der Haldenstraße an, die Tempo-30-Tafel in der Talstraße weiter Richtung Flözlingen zu versetzen. Der Grund: Lkw, die zu den zwei Firmen am Ortsausgang wollten, würden zuerst in die Haldenstraße einbiegen, die Talstraße dann ohne Einweiser rückwärts überqueren und rückwärts in die Schlenkertwiesen weiterfahren. Diese Situation berge ein großes Gefahrenpotenzial für den aus Richtung Flözlingen kommenden Verkehr. Er wisse, so der Bürger, dass Maßnahmen auf einer Kreisstraße nicht so ohne weiteres umsetzbar seien. Doch sollte man sich darum bemühen und auf die Gefahrensituation hinweisen, so seine Anregung an die Mitglieder des Gremiums.

Zu schnelles Fahren sei im Ort ein allgemeines Problem, war sich das Gremium einig. Konkrete Beschwerden gebe es in der Zimmerner Straße im Bereich der Ortseinfahrt. Die Installation einer stationären Blitzeranlage, so hieß es, sei vom Landratsamt abgelehnt worden. Und: Der Bau einer Verkehrsinsel im dortigen Bereich sei aufgrund der Topographie nicht einfach zu realisieren, erklärte Ohnmacht. Zudem müsste die Gemeinde die Kosten tragen. Angesichts der derzeitigen finanziellen Situation der Kommune seien die Chancen als gering einzuschätzen.

Doch ganz abschreiben wollte das Gremium diese Option noch nicht. „Das sollten wir uns nochmals anschauen“, forderte Ratsmitglied Stephan Knappmann.

Entscheidung im Einzelfall

Ein weiteres Thema war die Einrichtung einer Fußgängerüberquerungshilfe in der Nähe der Bushaltestelle in der Zimmerner Straße. Die Ortsvorsteherin ging auf die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Zebrastreifens in einer Tempo-30-Zone ein. Mehr als 200 Fahrzeuge müssten in der Spitzenstunde die Straße befahren. Wichtig sei zudem die Schutzbedürftigkeit der Fußgänger. Letztendlich bleibe es aber eine Einzelfallentscheidung. Die Verwaltung solle prüfen, ob dort ein Zebrastreifen realisiert werden kann – so lautete der einstimmig gefasste Beschluss. Sie halte einen Zebrastreifen dort für sinnvoll, machte Ohnmacht deutlich.