Schienen- und Straßenverkehr soll im Kombi-Terminal im Horber Heiligenfeld ermöglicht werden. (Archivfoto) Foto: Lück

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Bau eines Kombi-Terminals für Schienen- und Straßenverkehr in Horb genehmigt.

Horb - "Gute Nachrichten für Verkehr und Klima in Horb: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Firma Plathe die Genehmigung zur Errichtung eines Kombi-Terminals im Industriegebiet Heiligenfeld erteilt. Im Terminal wird zukünftig der Schienen- und Straßenverkehr kombiniert, indem Warencontainer von der Schiene auf die Straße und umgekehrt verladen werden", so das RP in einer Pressemitteilung.

Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

Die Planung der Firma Plathe umfasst im Wesentlichen die Erweiterung und die teilweise Anhebung von bereits vorhandenen Gleisanlagen, die Herstellung einer etwas über zwei Hektar großen Containerumschlagsfläche, die Errichtung eines Betriebsgebäudes, sowie ein – in Zusammenarbeit mit den Umweltbehörden entwickeltes – Entwässerungskonzept, das unter anderem auch Notentlastungsbecken vorsieht.

Durch die Kombination von in die Fläche wirkendem Eisenbahnverkehr mit kleinräumiger Verteilung durch Lkw sollen die Stärken unterschiedlicher Verkehrsträger optimal genutzt werden. "Das Terminal leistet so auch einen wichtigen Beitrag, dem Klimawandel nachhaltig entgegenzuwirken", zeigt sich Regierungspräsidentin Sylvia Felder vom Nutzen der Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene überzeugt. "Der hiesige Standort hat den Vorteil, dass er an bereits vorhandene Gleisanlagen anknüpft und gut erschlossen ist."

74 Träger öffentlicher Belange angehört

Das Genehmigungsverfahren wurde Mitte Juli 2021 von der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe eingeleitet. Im Verfahren wurden 74 Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen angehört, darunter die Stadt Horb, das Landratsamt Freudenstadt, die Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg und die Naturschutzverbände. Ebenso hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit Einwendungen zu erheben oder Stellungnahmen abzugeben.

Die Genehmigung beinhaltet eine Reihe verbindlicher Zusagen der Firma Plathe und umfangreiche Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbehörde zur Eisenbahntechnik, zu Natur-, Arten-, Lärm-, Erschütterungs-, Wasser-, Boden-, Brand- und Katastrophen- sowie Denkmalschutz, zur Luftreinhaltung, zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall sowie zur Sicherung von Leitungen. Die Pläne werden vom 30. Mai bis 13. Juni im Rathaus Horb, Fachbereich Stadtentwicklung, zur Einsichtnahme ausliegen sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe abrufbar sein.