In der Königsfelder Straße in Fischbach ist eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgestellt. Foto: Albert Bantle

Weil dadurch der Verkehr beruhigt wird, wollen Anwohner aus Fischbach solche Messtafeln selbst anschaffen und anbringen. Doch ist das möglich?

Ortschaftsrätin Corina Link wies in der zurückliegenden Sitzung des Fischbacher Ortschaftsrats darauf hin, dass sie positive Rückmeldungen erhalten habe: Die von der Gemeinde an verschiedenen innerörtlichen Straßen immer wieder platzierten Geschwindigkeitsanzeigetafeln würden in der Praxis tatsächlich dazu beitragen, dass langsamer gefahren wird.

 

Deshalb kam im Gremium die Frage auf, ob es auch möglich wäre, dass von Raserei betroffene Anwohner auf ihre Kosten privat solche Anzeigetafeln erwerben und entsprechend dauerhaft vor ihren Gebäuden platzieren können.

Es gebe wohl Anwohner, die vom Nutzen solcher Tafeln so überzeugt sind, dass sie durchaus bereit wären, solche Anzeigetafeln selbst zu kaufen.

Ortsvorsteher Thomas Bantle könnte sich solche Privatinitiativen durchaus vorstellen, zumal sie die Gemeindefinanzen entlasten.

Bürgermeister Martin Ragg und Ortsbaumeister Hartmut Stern äußerten Bedenken, ob ein solches Vorgehen rechtlich zulässig wäre.

Landratsamt antwortet

Nachdem Janine Haberer vom Ordnungsamt der Gemeinde Niedereschach im Nachgang mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen hat, ist klar: es ist nicht zulässig. Wörtlich heißt es im Antwortschreiben des Landratsamtes an die Gemeinde: „Mit einer Geschwindigkeitsanzeigetafel erfolgt eine Messung der vorbeifahrenden Fahrzeuge als Voraussetzung zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit. Messungen des fließenden Verkehrs dürfen nur von den zuständigen Behörden vorgenommen werden. Von Privatpersonen ist dies jedoch nicht erlaubt“.