An der Vorderen Straße gegenüber Gerätehaus und Farrenstall befinden sich die Vorgärten zum Teil im Gemeindeeigentum. Die Anwohner sollen die Flächen nun kaufen – ansonsten werden aus den Grünflächen Parkplätze. Foto: Preuß

In der Gemeinde sollen weitere Stellplätze ausgewiesen und zum Teil dafür jetzige Grünflächen versiegelt werden. Diesen Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat.

Dauchingen - An verschieden Orten im Gemeindegebiet verfüge die Gemeinde über Flächen, die sich aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich für die Anlegung von öffentlichen Stellplätzen eignen würden, hieß es in der Verwaltungsvorlage. Bei den möglichen Flächen handelt es sich um weitere Teile des ehemaligen Farrengartens hinter dem Feuerwehrgebäude sowie Flächen entlang mehrerer Orts- und Durchgangsstraßen. Überlegungen, dass angesichts der Klimakrise insbesondere innerörtliche Grünflächen erhalten werden sollten, flossen nicht in die Überlegungen ein.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens "Westlicher Birkenweg – Farrenstall" waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlegung von Stellplätzen geschaffen worden. Der Bebauungsplan sieht eine Zufahrtsbeschränkung vom Buchenweg her vor, sodass die Zu- und Abfahrt nördlich über die Vordere Straße erfolgen muss. Mit dem im Mai 2022 in Kraft getretenen Bebauungsplan "Käppelewasen II" wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anlegung von Stellplätzen entlang der Villinger Straße geschaffen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Anlegung der Stellplätze im Bebauungsplangebiet "Westlicher Birkenweg" und "Käppelewasen II" in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll.

In der Vorderen Straße und im Schluchseeweg

Weitere Parkplätze könnten in der Vorderen Straße und im Schluchseeweg entstehen. An der Vorderen Straße 9 bis 11 gegenüber Feuerwehrhaus und Farrenstall sind vor den Gebäuden öffentliche Flächen vorhanden, die für die Anlegung von Stellplätzen parallel zur Straße verwendet werden könnten. Diese seien den dort angrenzenden Eigentümern zum Erwerb angeboten. Die Kaufangebote wurden – mit Ausnahme der Eigentümern Vordere Straße 13 und 19 – nicht angenommen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Anlegung der möglichen Parkflächen in der Vorderen Straße 9 bis 11 und 15 umgesetzt werden soll, wenn die Anwohner die der Gemeinde gehörenden Flächen nicht erwerben.

Bereits informeller Parkraum

Auch auf dem gemeindeeigenen Grundstück vor dem Anwesen Villinger Straße 2 wäre Fläche für mehrere Stellplätze vorhanden. Um eine mögliche verkehrliche Umgestaltung, Stichwort Kreisverkehr, des Bereichs nicht zu blockieren, wurde von einer Überplanung Abstand genommen. Dies fiel dem Gremium umso leichter, als eine Teilfläche bereits asphaltiert ist und als gewissermaßen informeller Parkraum genutzt wird. Schließlich ging es noch um den Schluchseeweg 2 bis 4. Südlich der ausgebauten Straße ist ein Grundstücksstreifen im Gemeindeeigentum, der teilweise als Parkstreifen angelegt werden könnte.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Anlegung der möglichen Stellplätze im Schluchseeweg 2 bis 4 umgesetzt werden soll, wobei die Zufahrtsbereiche zu den beiden Grundstücken unverändert bleiben sollen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, ein Planungsbüro damit zu beauftragen, die beschlossenen näheren Planungen voranzutreiben und entsprechende Kostenschätzungen für die Haushaltsplanberatung 2023 aufstellen zu lassen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten für die Anlegung der Stellplätze in den Bebauungsplangebieten "Westlicher Birkenweg – Farrenstall" und "Käppelewasen II" gemeinsam mit den Arbeiten für den Dorfplatz auszuschreiben.