Verlockend, aber nicht für alle regelkonform: die "Abkürzung" über die Haslenstraße in Bösingen. Foto: Pfannes

"Wir sollten diesen Weg angehen", sagt Bernadette Stritt im Bösinger Gemeinderat und meint die Abkürzung, die viele Unbefugte nehmen, wenn sie von der Epfendorfer Straße über die Haslenstraße zum Beispiel Richtung Gewerbegebiet Pfarrbrühl fahren.

Bösingen - Wie am Ortseingang, von Epfendorf kommend, zu sehen ist, ziert ein Verkehrsschild "Durchfahrt verboten für Motorräder und Automobile" die Einfahrt zur Haslenstraße. Mit dem Zusatz "Anlieger frei". Die Versuchung scheint stärker – und so wird diese Straße munter befahren. Von zu vielen Nicht-Anliegern, wie Ortskundige ahnen. Auch die Seestraße scheint ein ähnliches Problem zu kennen.

Doch was ist pragmatisch möglich? Das Aufstellen eines Schildes "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei"? Das Einbauen von Hindernissen? Da letztendlich alles eine Sache der Kontrolle ist, beziehungsweise ein Kontrollproblem, wie Bürgermeister Johannes Blepp anmerkt, ist es zwar gut, dass einmal dieses Anliegen angesprochen wird, doch in der Alltagshektik sind Veränderungen schwer umzusetzen.