Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen auf dem Bad Dürrheimer Rathausplatz. Sollte der Platz deshalb autofrei sein? Foto: Wilfried Strohmeier

Verkehrsberuhigt hin, verkehrsberuhigt her: So ganz risikolos läuft es nicht auf dem Bad Dürrheimer Rathausplatz. Wie sieht es aus mit der Idee: Autos raus aus dem zentralen Platz?

Der Feriengast schlendert langsam am Rande des Rathausplatzes entlang. Ein älterer Autofahrer nähert sich und fährt etwas zu dicht an dem Mann vorbei, der Fußgänger weicht gerade noch zur Seite. Sind solche Szenen Einzelfälle oder birgt der verkehrsberuhigte Abschnitt doch Gefahren?

 

Ob der Fahrer an diesem Nachmittag tatsächlich zu schnell oder eher unaufmerksam war, bleibt offen. Wenige Minuten später kommt es zu einem kurzen Wortgefecht, als eine jüngere Radfahrerin über den Rathausplatz fährt, das Tempo deutlich verlangsamt, aber „Vorsicht“ ruft, weil ein kleiner Junge Richtung Platzmitte läuft. Dessen Mutter fährt die Radlerin an: Auf dem abgetrennten Bereich haben „Radfahrer nichts verloren“.

Wer ist denn nun im Recht? Ist der Rathausplatz wirklich eine Gefahrenquelle? Und was machen eigentlich die Pläne, den Verkehr aus dem verkehrsberuhigten Bereich ganz herauszuhalten?

Fragen an Nicole Schneckenburger, Pressesprecherin der Stadt Bad Dürrheim. Die Antworten lassen jene hoffen, die sich schon seit längerem eine Art Fußgängerzone im Kleinformat wünschen.

Dieses Schild weist am Rathausplatz darauf hin, langsam zu fahren und Rücksicht zu nehmen. Foto: Wilfried Strohmeier

Der verkehrsberuhigte Bereich im Bereich Luisenstraße/Friedrichstraße erstreckt sich von der Luisenstraße 8 (Höhe des Sure Hotels) bis auf Höhe des Gasthauses Krone in der Friedrichstraße. Gibt es dort nicht Probleme mit Autos, die Fußgänger gefährden, weil die Fahrzeuge doch zu schnell sind und es keine genaue Abgrenzung gibt? Dazu Nicole Schneckenburger auf Anfrage unserer Redaktion: Auf dem Ordnungsamt komme es gelegentlich zu Beschwerden über zu schnell fahrende Fahrzeuge sowie Radfahrer. Maßnahmen wie die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Zusätzlich sei dies ein Streckenabschnitt, auf den der Bad Dürrheimer Gemeindevollzugsdienst (GVD) eine besondere Achtsamkeit habe.

Grundsätzlich gilt in einem verkehrsberuhigten Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von sieben Stundenkilometern. Alle Verkehrsteilnehmer haben sich eine Fahrbahn zu teilen, erläutert Schneckenburger, dabei werde nicht zwischen Geh- und Radweg und Fahrbahn unterschieden. Das Parken sei nur dort erlaubt, wo es durch Schilder oder Markierungen ausdrücklich gestattet sei.

Was die schimpfende Mutter anbelangt: Radfahrer müssen keinen Bogen machen, dürfen den abgetrennten Bereich nutzen, „jedoch haben auch sie sich an die Schrittgeschwindigkeit zu halten“, stellt die Pressesprecherin dar.

Wurden die Pläne ad acta gelegt?

Es gab bereits Vorstöße, den Abschnitt für den Verkehr zu schließen: Sind die Pläne völlig ad acta gelegt?

Im Jahr 2023 wurde der Rathausplatz im Rahmen eines Verkehrsversuchs im November und Dezember für rund sechs Wochen gesperrt, um ihn zu einem autofreien Marktplatz für vorweihnachtliche Aktivitäten umzuwandeln, erwidert die Pressesprecherin. „Dieser Versuch ist Teil des derzeit in Arbeit befindlichen Mobilitätskonzepts, dessen Ergebnisse voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2026 vorgestellt werden.“

Ob der Rathausplatz künftig autofrei sein wird – sei es ganzjährig oder nur zu bestimmten Zeiten wie beispielsweise in der Adventszeit – sei Teil der Überlegungen im Rahmen des Mobilitätskonzepts. Konkrete Entscheidungen stehen aber noch aus. Wie sich die Situation entwickelt, hänge maßgeblich von den Ergebnissen des Konzeptes ab. „Daher lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, ob es überhaupt eine Änderung geben wird, wie genau die zukünftige Regelung aussehen wird und welchen Bereich sie betreffen könnte.“

Welche Möglichkeiten haben Kommunen, um den Verkehr zu steuern? Dazu Heike Frank,  Pressesprecherin  im  Landratsamt Schwarzwald-Baar:

Fußgängerzonen
Bei Fußgängerzonen handelt es sich um Bereiche, in denen lediglich Fußgängerverkehr zulässig und alle anderen Verkehrsarten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Soll eine Straße, auf der bisher alle Verkehrsarten zugelassen waren, nachträglich in eine Fußgängerzone umgewandelt werden, ist dafür zunächst eine Teileinziehung der Straße erforderlich. Dies ist möglich, wenn „überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit für eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungskreise oder Benutzungszwecke vorliegen“. Solche Belange können zum Beispiel städtebauliche, verkehrliche oder verkehrsplanerische Aspekte sein. So wäre beispielsweise die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in einem Stadtzentrum ein Aspekt, der eine Teileinziehung einer Straße rechtfertigen kann. Für eine Teileinziehung ist der Straßenbaulastträger zuständig (bei Fußgängerzonen in aller Regel die Gemeinde).

Verkehrsberuhigter Bereich
Mit der umgangssprachlichen Bezeichnung „Spielstraße“ ist rechtlich der verkehrsberuhigte Bereich gemeint. In einem verkehrsberuhigten Bereich sind grundsätzlich alle Verkehrsarten zulässig, weshalb hier keine straßenrechtliche Widmung oder (Teil-)Einziehung wie bei einer Fußgängerzone erforderlich ist. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung  können verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit sehr geringem Verkehr eingerichtet werden. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss die Aufenthaltsfunktion überwiegen und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung haben. Sie sollten daher baulich so gestaltet sein, dass sofort klar ist, dass diese Straße nicht für Fahrzeuge gebaut wurde. Dazu ist in der Regel ein niveaugleicher Ausbau über die ganze Straßenbreite erforderlich, eine – wie auch immer geartete – Trennung zwischen Fahrbahn und Gehwegen ist nicht zulässig. Unabhängig davon müssen auch in einem verkehrsberuhigten Bereich genügend Flächen für den „ruhenden Verkehr“, also zum Parken, ausgewiesen werden. In einem verkehrsberuhigten Bereich darf höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. 

Spielstraßen
Kindern ist es erlaubt, auch auf der Straße zu spielen. Diese Regelung wird aber eigentlich nie verwendet, da sie sämtlichen Verkehr, selbst Radfahren, verbietet.