Bislang steht nur ein Tempo-30-Schild am Bahnübergang zur Krähenbadstraße – allerdings noch umgedreht. Foto: Hering

Aus Lärmschutzgründen werden in Alpirsbach auf der Durchgangsstraße 30-Kilometer-Zonen eingerichtet. Ein Schild ist bereits aufgestellt, aber noch nicht rechtlich verbindlich. Die Rechtskraft tritt offiziell in einem gemeinsamen Akt von Regierungspräsidium, Landratsamt und Bürgermeister ein.

Alpirsbach - Insgesamt wird die Tempo-30-Zone entlang der Bundesstraße 294 auf einer Länge von knapp zwei Kilometern eingerichtet, allerdings mit unterschiedlicher zeitlicher Gültigkeit.

Ein Abschnitt nur nachts

Die streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer gilt im ersten Teilabschnitt mit einer Länge von 800 Metern vom Kurpark bis zur Hauptstraße 69, dem Gelände der Schreinerei Heinzelmann, rund um die Uhr. Der südliche, zweite Teilabschnitt mit einer Länge von 1100 Metern beginnt bei der Hauptstraße 69 und geht bis zur Einmündung der Rötenberger Straße. In diesem Abschnitt gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur nachts, und zwar von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Die Verkehrszeichen befinden sich derzeit noch beim Bauhof des Landratsratsamts und müssen erst montiert werden. Da die meisten dieser Schilder an Laternenpfosten befestigt werden, werde dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sagt Marc Bader vom Hauptamt der Stadt.

Ein Bürger hatte jüngst in der Einwohnerfragestunde in der Gemeinderatssitzung gefragt, ob der Fußgängerüberweg in Rötenbach zum städtischen Kindergarten in die Zone aufgenommen werden könne. Aus Lärmschutzgründen sei die Stadt verpflichtet, den Lärmschutzplan umzusetzen, erläuterte dazu Bürgermeister Michael Pfaff. Bei einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt und der Polizeibehörde sei erörtert worden, dass sich die Vorgaben aus Schallschutzgründen ergeben hatten. Ein Gefahrenpotenzial zum Fußgängerüberweg habe sich aus der Sicht der Verkehrsschau nicht ergeben.