Über die Ergebnisse der Verkehrsschau berichtete Hauptamtsleiterin Fabienne Legler im Aichhalder Gemeinderat. Welche Änderungen jetzt anstehen.
Wie Hauptamtsleiterin Fabienne Legler in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats berichtete, sei das Anliegen der Gemeinde, ob beim Parallelweg zur Sulgener Straße im Bereich vom Lebensmittelmarkt Netto bis zur Einmündung in die Alfons-Ginter-Straße die Vorfahrtsregelung geändert werden könne, abgelehnt worden.
Die Behörde argumentiere, dass wenn die dortigen Hecken zurückgeschnitten würden, die erforderlichen Sichtfelder vorhanden seien. Eine Änderung der Vorfahrt zögen weitreichende bauliche Veränderungen nach sich, übermittelte Legler von der Behörde.
Auch beim Bemühen, aufgrund eines Unfalls mit einem Kleinkind den Tempo-30-Bereich in der Alpirsbacher Straße bis zur Einfahrt in die Zuberallmend in Rötenberg zu verlängern, hatte die Kommune kein Erfolg. Begründet worden sei die Ablehnung damit, dass die Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung bei einer Ausweitung sinke und die 30er-Zone auf den Kernbereich des Kindergartens beschränkt bleiben soll.
Außerdem sei für Fußgänger, die die Straße queren wollen, eine Ampel vorhanden, so dass die Landesstraße in ihrer Verkehrsfunktion nicht weiter eingeschränkt werden soll, zitierte die Hauptamtsleiterin aus dem Ergebnis der Verkehrsschau.
Verkehrsspiegel kommt
Im weiteren Verlauf der Alpirsbacher Straße wurde bei der Ausfahrt aus der Lindenstraße die Installation eines Verkehrsspiegels zugestimmt, um so eine bessere Übersicht zu haben.
Eingeschränktes Halteverbot
Einsicht hatte das Landratsamt auch für die gefährliche Situation in der Rötenbachstraße im Bereich der Tretanlage, wo Autos wiederholt auch im Kurvenbereich parken. Das Amt wird nun auf einer Länge von 25 Metern ein eingeschränktes Halteverbot anordnen.
Verbindungsweg wird beschränkt
Nachdem zwischenzeitlich festgestellt wurde, dass der Verbindungsweg zwischen Fluorner Straße und dem Gewerbegebiet Herdweg/Strut in Rötenberg als Abkürzung benutzt wird, wird die Nutzung des geschotterten Bereichs mittels einer Beschilderung auf den Land- und Forstwirtschaftsverkehr beschränkt.