Zwei Radfahrer versuchen bei der Saline auf die B 463 einzufädeln. Das ist wegen des hohen Verkehrsaufkommens auf dieser Straße nicht ungefährlich. Foto: Kost/Thomas Kost

Regierungspräsidium Tübingen und das Landratsamt nennen Gründe, warum sie ein Verbot für Radfahrer auf einem Teil der B 463 bei Stetten sind. Das sagt der Ortschaftsrat Stetten dazu.

Dem Ortschaftsrat ist durchaus bewusst, dass das Befahren der Bundesstraße für Radler lebensgefährlich sein kann, aber das Gremium befürchtet eben auch, dass bei einer Zustimmung zu einem Fahrverbot für Radfahrende auf der Bundesstraße zwischen Saline und Stunzachbrücke die Pläne für einen Radwegbau ganz in der Schublade verschwinden.

 

Und das will der Ortschaftsrat auf keinen Fall. Ein knapp ein Kilometer langer separater Radweg entlang der viel befahrenen B 463 wird seit Jahren von vielen Seiten gefordert.

Deshalb soll die bereits 2016 diskutierte Radwegführung am Fischerhaus und der Firma Schwörer vorbei unbedingt weiterverfolgt werden.

Die Empfinger Planungsbüro Gfrörer hatte seinerzeit eine Planung und eine Kostenschätzung erarbeitet. Es bedarf dabei vermutlich einer kleinen Brücke über die Eyach und einer sinnvollen und Verkehrssicherung Querung der Eisenbahngleise.

B 463: Radfahrer nehmen „Umleitung“ nicht an

Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde bereits im Jahr 2022 bei der Einmündung der Salinenstraße in die B 463 eine Radwegführung in Richtung Ortsmitte ausgeschildert, wo sie beim Feuerwehrhaus ins Baugebiet abbiegt und am oberen Ortsende wieder auf den Radweg an der L 410 führt.

Stettens Ortsvorsteher Walter Stocker ist von dieser „Umleitung“ wenig begeistert und auch das Regierungspräsidium Tübingen räumt ein, dass diese Wegeführung nicht von allen Radfahrenden angenommen wird, obwohl die Behörde die Umleitung des Radverkehrs für zumutbar hält.

Schilder für die Radwegumleitung über die Stettener Ortsmitte sind installiert. Foto: Kost/Kost

Das Landratsamt des Zollernalbkreises weist darauf hin, dass bauliche Veränderungen beziehungsweise Verbesserungen aktuell nicht möglich sind. Um deshalb die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sieht die Behörde als kurzfristige Maßnahme ein Verbot für den Radverkehr auf Teilstück für denkbar.

Es sei aber bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden, weil man erst noch verschiedene Stellungnahmen – darunter die von der Stadt Haigerloch – abwarten möchte.

Ausbauplanung der B 463 ruht

Dass ein Radweg nicht von heute auf morgen aus dem Hut gezaubert werden kann, darauf weist das RP Tübingen hin. Die Planung eines Radwegs entlang der B 463 zwischen Salzbergwerk und der Stunzachbrücke sei äußerst komplex, da hierfür eine Ausbauplanung des gesamten Bundesstraßenabschnittes mit möglichen Eingriffen in den südlich angrenzenden Hangbereich notwendig sei.

Die Ausbauplanung der B 463 zwischen Haigerloch und Stetten, einschließlich des Radwegs, ruhe aber angesichts der im Jahr 2022 festgelegten Radwegführung und aufgrund der Vielzahl laufender Planungen im Regierungsbezirk.