In manchen Bereichen verbieten Gemeinden das Böllern so oder so – ­wie die Stadt Calw in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern. Foto: Selent-Witowski

Das dürfte ein eher ruhiger Silvesterabend werden – schon wieder! Der Verkauf von Böllern und Raketen ist nach 2020 nämlich auch dieses Jahr verboten. Für Pyrotechnik-Händler wie Christian Faix und Matthias Abele aus Althengstett bedeutet das eine finanzielle Misere.

Althengstett - Böller und Raketen an Silvester sind eine beliebte Tradition, um das neue Jahr zu begrüßen. Doch der Jahreswechsel wird auch dieses Jahr wohl eher leise gefeiert, der Himmel ab Punkt Mitternacht nicht glitzernd bunt. Durch das erneute Verkaufsverbot soll die Zahl der durch Feuerwerk verursachten Verletzungen reduziert werden, um die Situation in den wegen Corona überlasteten Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen.

 

Gericht weist Eilanträge zurück

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk erst vor wenigen Tagen bestätigt. Die Richter wiesen damit Eilanträge von Pyrotechnik-Herstellern und Händlern gegen die Anordnung des Bundesinnenministeriums zurück. Die Richter verwiesen darauf, "dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich ist". Der mit ihr verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der insbesondere wegen der Corona-Pandemie stark ausgelasteten Kliniken zu verhindern, überwiege in der Folgenabwägung deshalb.

Minus von 30 000 Euro

Fast das ganze Jahr über außer im Oktober, als Feuerwerke kurzzeitig wieder erlaubt waren, hatte das Althengstetter Team keine Aufträge für Großfeuerwerke, etwa bei Hochzeiten oder Firmenfeiern. Und am Silvesterabend wird es ruhiger werden, als es jedem Pyrotechniker und Verkäufer von Silvesterfeuerwerk lieb sein kann. "Im vergangenen Jahr haben uns das Abgabe- und die Versammlungsverbote ein Minus von rund 30 000 Euro beschert, dieses Jahr sieht es zum Glück wesentlich besser aus", sagt Faix, auch wenn man erneut Miese machen werde. Allein die Versicherung koste jedes Jahr rund 2000 Euro. Die Abgabe von Feuerwerkskörpern sei 2021 ausschließlich an Gewerbetreibende – diese dürfen die Artikel das ganze Jahr über zum Zweck der Wiederverkaufs erwerben – und sogenannte Erlaubnisträger möglich. Bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Kreispolizeibehörde, in Großen Kreisstädten bei der Stadtverwaltung, ansonsten beim Landratsamt, könne eine "Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen" beantragt werden. "Erlaubnisträger hatten wir dieses Jahr wirklich viele im Laden, sie kamen zum Teil von weiter her", sagt Faix im Gespräch mit unserer Redaktion. Kunden aus Konstanz, Offenburg oder Frankfurt am Main hätten ihre Ware im Laden abgeholt. Außerdem hätten viele Gewerbetreibende aus Baiersbronn oder Freudenstadt bei ihm eingekauft.

Nur bedingt Verständnis für Verbot

Faix und seinen Geschäftspartner sowie drei weitere Mitarbeiter hat das Verkaufsverbot freilich nicht so hart getroffen wie andere aus der Branche, weil ihr Geschäft dem Nebenerwerb dient. "Wir sehen es in erster Linie als unser Hobby", betont Faix. Seit 20 Jahren betreiben er und Abele ihr Geschäft. "Schon als Kind war ich von Feuerwerken begeistert", sagt Ersterer. Beide sind staatlich anerkannte Pyrotechniker für Großfeuerwerk, Bühnenfeuerwerk und Filmpyrotechnik. Im Hauptberuf arbeitet Faix beim Werkzeughersteller Hilti im Außendienst und Abele ist Chemiker. Für das Verkaufsverbot hat Faix nur bedingt Verständnis: "Maximal zehn Prozent der schweren Verletzungen an Silvester gibt es wegen Böllern". Viel mehr Personen müssten an diesem Tag oder in der Neujahrsnacht in die Notaufnahme, weil sie beim Trinken über die Stränge geschlagen hätten, sich selbst verletzt oder geprügelt hätten.

Wunderkerzen und Knallerbsen als Light-Version

Ein generelles Böllerverbot bedeutet die aktuelle Corona-Verordnung gleichwohl nicht. Wer Vorräte der Knallkörper zu Hause hat oder sich im Ausland mit Feuerwerk eingedeckt hat, kann das zumindest im eigenen Garten oder in den Bereichen, in denen die jeweilige Kommune das erlaubt, abbrennen. Und dann gibt es da ja noch Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfontänen oder -feuerwerk – quasi ein Feuerwerk light. Diese Artikel dürfen Händler statt der Raketen, Knaller und Batterien auch dieses Jahr verkaufen und sie dürfen gezündet werden.

CE-Kennzeichen gibt Sicherheit

Faix rät ebenso wie der TÜV, beim Kauf von Feuerwerksartikeln auf das CE-Kennzeichen – die vierstellige Nummer 0589 – zu achten, denn in Deutschland müsse jedes Feuerwerksprodukt ein solches und außerdem die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung tragen. Wenn die vier Ziffern auf dem Knallkörper vorhanden seien, könnten Verbraucher sicher sein, dass der Artikel gemäß dem Sprengstoffgesetz geprüft und zertifiziert worden sei. Beim Kauf auf Märkten oder in einem Onlineshop sei es oft nicht möglich, die Qualität des betreffenden Produkts zu beurteilen. Daher sollten bei unseriös wirkenden Händlern prinzipiell keine Knallkörper gekauft werden, rät der TÜV. Die Einfuhr illegalen Feuerwerks sei ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und könne mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Feuerwerkskörper über einen Onlineshop bestellt oder selbst im Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt worden seien.

Sperrstunde beginnt um 1 Uhr statt um 22.30 Uhr

Große Feiern jedenfalls sind ebenso wie das Böllern an Silvester im Corona-Jahr zwei nicht drin. Bei Partys dürfen sich laut aktueller Corona-Verordnung von Baden-Württemberg in Innenräumen und in der Gastronomie höchstens zehn Personen treffen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gilt, dass ein Haushalt plus zwei weitere Personen zusammenkommen dürfen. Kinder bis 13 Jahre zählen in beiden Fällen nicht mit.

Im Freien können laut Verordnung bis zu 50 Geimpfte oder Genesene feiern. Allerdings verhängen zahlreiche Gemeinden an Silvester ein Ansammlungsverbot. Soll heißen: Auf öffentlichen Plätzen dürfen sich nicht mehr als zehn Leute treffen.

In der Gastronomie beginnt die Sperrstunde am letzten Tag des Jahres nicht schon um 22.30 Uhr, sondern erst um 1 Uhr an Neujahr, solange darf dort mit den geltenden Kontaktbeschränkungen der Beginn des neuen Jahres gefeiert werden, heißt es in der Verordnung. Egal, ob im eigenen Wohnzimmer, im Garten oder Restaurant: An Silvester, punkt 24 Uhr, gilt: Auf ein gutes neues Jahr! Mit oder ohne Feuerwerk.