In den Neubaugebieten „Nebenwiesle“ in Erlaheim und „Obere Breite“ in Binsdorf sollen um die 50 Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen. Der Geislinger Gemeinderat hat die Kriterien für den Grundstücksverkauf beschlossen.
Wie Stadtkämmerer Oliver Juriatti in der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte, hat die Gemeinde grundsätzlich das Ermessen, ob und inwieweit sie in ihrem Eigentum befindliches Bauland an Privatpersonen vergebe. Allerdings müsse diese Vergabe unter pflichtgemässer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit erfolgen.
Zudem sollte diese „so rechtssicher, so unbürokratisch wie möglich und mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten“ sein. Die Vergabemöglichkeiten Losverfahren und „Windhundprinzip“ – „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ - wurden mangels Steuerung durch die Gemeinde im Vorfeld schon ausgeschlossen.
Deshalb entschieden sich alle Beteiligten für die Anwendung von Bauplatzvergaberichtlinien. In Geislingen sind diese ein Einheimischenmodell, bei dem maximal 50 Prozent der Gesamtpunktzahl auf den Ortsbezug und der Rest auf Sozialkriterien wie Familienstand, Kinderanzahl, Alter der Kinder, Behinderung oder Pflegegrad und ehrenamtliches Engagement zurückgehen.
Auf Basis dieser Entscheidung arbeiten der Erlaheimer Ortschaftsrat unter Ortsvorsteher Steffen Welte und der Binsdorfer Ortschaftsrat unter Ortsvorsteher Andreas Bonaus Empfehlungsbeschlüsse aus. Diese fanden allerdings bei der CDU-Fraktion im Gemeinderat keinen Anklang.
„Auch wenn wir uns den Risiken einer Ablehnung dieses Modells bewusst sind, werden wir nicht zustimmen, weil wir möchten, dass der Gemeinderat komplett eigenständig diese Entscheidung trifft“, meinte Jörg Brobeil. „Wir möchten, dass junge Familien bei der Vergabe bevorzugt werden“, erläuterte der stellvertretende Bürgermeister Jonathan Pauli den Grund für diese Entscheidung seiner Fraktion.
„Durch den Zuzug von jungen Familien hat Binsdorf in der jüngsten Vergangenheit sehr profitiert. Aber solch eine Vergabe wäre Diskriminierung“, fand der ehemalige Ortsvorsteher Hans-Jürgen Weger (Aktive Bürger) klare Worte. „Eine Bevorzugung von Familien wäre mit Sicherheit rechtlich nicht einfach durchzuführen“, sagte der juristische Berater der Stadt, Martin Vollmer.
Die Sorge mehrerer Ratsmitglieder diverser Fraktionen, dass bei diesem Bewertungsverfahren Einheimische aus Geislingen, Binsdorf unter Erlaheim eventuell zu kurz kommen würden, wiegelte Steffen Welte ab: „Bei uns in Erlaheim steht der erste Auswärtige auf Platz sieben, der zweite auf Rang zehn.“
„Wir hatten bereits 2018 diesbezüglich die ersten Anfragen, die danach immer wieder in Häppchen kamen. 16 dieser Anfragen kamen von ehemaligen Binsdorfern, die zum Teil gerne wieder zurückkommen möchten, vier aus Geislingen und acht von Auswärtigen“, gab Andreas Bonaus Einblick.
„Nach fünf bis zehn Jahren können die Kriterien problemlos geändert werden“
Nach kurzer Beratung zog die CDU-Fraktion ihren Antrag der Bevorzugung von Familien zurück. Allerdings wurde der ursprüngliche, mehrheitlich angenommene Beschlussvorschlag, dass unter der Berücksichtigung von Kriterien anhand des Einheimischenmodells die Bauplätze vergeben werden, mit einigen Ergänzungen versehen.
Zum einen soll eine Person kein weiteres Grundstück in Geislingen haben. Zum anderen soll ein Käufer das Haus nach dem Bau auch selbst beziehen.
Das „Einheimischenmodell“ soll außerdem nur für die erste Tranche gelten: „Nach fünf bis zehn Jahren können die Kriterien problemlos geändert werden“, sagte Martin Vollmer.
Zudem sollen die Anzahl der Kinder und deren Alter bei der Vergabe einfließen. Bonuspunkte soll ein ehrenamtliches „Spitzenengagement“ nicht nur für den jeweiligen Ortsteil, sondern für die Gesamtstadt geben.