In den Neubaugebieten „Nebenwiesle“ in Erlaheim und „Obere Breite“ in Binsdorf sollen um die 50 Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen. Der Geislinger Gemeinderat hat die Kriterien für den Grundstücksverkauf beschlossen.
Wie Stadtkämmerer Oliver Juriatti in der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte, hat die Gemeinde grundsätzlich das Ermessen, ob und inwieweit sie in ihrem Eigentum befindliches Bauland an Privatpersonen vergebe. Allerdings müsse diese Vergabe unter pflichtgemässer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit erfolgen.