Pfand-Betrug im großen Stil: Der Angeklagte bediente die Pfandkasse, doch Leergut ist auf den Videoaufnahmen nicht zu sehen. (Symbolfoto) Foto: Jens Büttner/dpa

Wie ein Verkäufer (22) mit Schein-Pfand über 6000 Euro in die eigene Tasche gesteckt hat. Er sagt: „Privat habe ich schlecht gewirtschaftet.“

Es ging so leicht: An die Pfandkasse gehen, Kisten und leere Flaschen eingeben – und abkassieren. So machte sich ein 22-Jähriger die Taschen voll.

 

Das Amtsgericht Horb. Der Angeklagte macht gleich reinen Tisch: „Es war eine Schnapsidee. Ich dachte, das merkt keiner. Das war superdumm.“ In der Tat: In einem Getränkemarkt zockte der Angeklagte insgesamt gut 6500 Euro ab und steckte das Geld in seine Tasche.

Ein Beispiel: Am 25. Oktober 2024 ging er an die Pfandkasse, gab „Schein“-Pfand ein und löste fünf Bons an der Kasse ein. Beute nur an diesem Tag: 320,76 Euro, wie der Staatsanwalt auflistet. Das letzte Mal soll einen Tag später gewesen sein.

Die Anklage lautet Computerbetrug

Im Dezember fliegt der Verkäufer auf. Die Anklage lautet: Computerbetrug in 24 Fällen. Der Verkaufsleiter des Getränkemarktes sagt: „Bei der Inventur fiel auf, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Pfandabrechnung gab. Wir haben deshalb unseren Dienstleister beauftragt, das zu überprüfen. Dabei wurden die Videoaufnahmen aus dem Markt mit den Pfandbons verglichen.“

Keine Kiste, keine Flasche – aber Pfandbon

Das Ergebnis der Überwachungsvideos: Der Angeklagte geht zur Pfandkasse, tippt etwas ein. Leere Kisten oder Flaschen sind nicht zu sehen. Kurze Zeit später wird der Pfandbon an der Kasse eingelöst. Der Verkaufsleiter: „Wir haben ihn zur Rede gestellt. Am Anfang bestritt er. Dann sagte der Mitarbeiter: Ich werde erpresst, deshalb brauche ich das Geld.“

Dann gestand der Verkäufer vor seinem Chef, unterzeichnete das Schuldeingeständnis. Der Verkaufsleiter: „Er gab zu, dass er so wohl 6500 Euro erbeutet hat.“ Der Verkäufer willigt ein, Lohn- und Urlaubstage mit dem Schaden zu verrechnen. So kann der Betrieb fast 2100 Euro des Schadens ausgleichen.

Im Gerichtssaal sagt der Angeklagte: „Ich habe privat schlecht gewirtschaftet. Ich habe das Geld einfach ausgegeben.“

Fällt das hohe „Schein-Pfand“ nicht auf?

Richterin Jennifer Dallas-Buob sagt: „Fällt es nicht auf, wenn so hohe Pfandbons eingelöst werden? Ist es normal, dass so viel Leergut auf einmal zurückgegeben wird?“

Der Verkaufsleiter sagt: „Das kommt nicht häufig vor. Wenn keiner hinguckt, fällt das auch abends nicht auf. EDV-mäßig ploppt da auch nichts auf.“

Der Angeklagte sagt: „Ich schäme mich, dass ich hier sitze.“ Der Verkaufsleiter: „Das nehme ich so zur Kenntnis. Danke.“

Das wird in den Plädoyers gefordert

Dann kommen die Plädoyers. Der Staatsanwalt fordert 80 Sozialstunden – weil Jugendrecht gilt. Verteidiger Stefan Schnerr betont: „Seitdem ich das Mandat habe, bereut mein Mandant. Schon beim ersten Anruf hat er fast geweint.“ Er schließt sich dem Staatsanwalt an.

Dann fällt Richterin Jennifer Dallas-Buob das Urteil. Schuldig. Und 80 Sozialstunden. Sie sagt: „Das Geständnis war von Reue geprägt. Ich glaube dem Angeklagten, dass er sich schämt.“