Wenn Zeugen, Dolmetscher oder gar Angeklagte nicht erscheinen, steht im Amtsgericht Villingen alles still. Warum Termine platzen – und was das für alle Beteiligten bedeutet.
Ein Zeuge oder ein Angeklagter kommt zu spät oder erscheint überhaupt nicht. Diese Szenarien spielen sich häufig vor Gericht ab – auch vor dem Amtsgericht Villingen. Wie oft das tatsächlich vorkommt – wir haben nachgefragt.
Alle sind bereit zum Verhandlungsstart vor dem Amtsgericht in Villingen – der Richter, zwei Schöffen, die Gerichtsschreiberin, die Staatsanwältin, der Verteidiger, der Angeklagte und seine Angehörigen. Aber es gibt ein Problem: Es sind nicht alle Zeugen da.
Von fünf geladenen Zeugen fehlen nicht einer, sondern gleich drei. Nach einiger Wartezeit stellt sich heraus, dass die Vorladung von zwei Zeugen zurückkam und der dritte trotz zugestellter Ladung einfach nicht erschienen ist. „Das macht doch Spaß“, meint der Vorsitzende Richter Christian Bäumler augenzwinkernd zu diesem Fehlverhalten.
Der Angeklagte hat Glück und seine Hauptverhandlung Mitte Oktober wird trotz der fehlenden Zeugen weitergeführt. Doch das ist nicht immer der Fall. Wenn Zeugen oder gar der Angeklagte selbst nicht zum Termin erscheinen, müssen die Anwesenden erst einmal warten, um festzustellen, ob die fehlende Person doch noch kommt.
Eine subjektive Einschätzung
Ist das nicht der Fall, muss die Verhandlung zwangsweise verschoben werden. Hier stellt sich allerdings die Frage: Kommt das häufiger vor?
Eine Statistik zu dieser Frage gebe es nicht, erklärt der Pressereferent des Amtsgerichts Villingen David Boehm. „Es käme bei mehreren Richtern auf eine reine Schätzung sowie dem sehr unterschiedlichen subjektiven Empfindungen des einzelnen Richters an.“
Diese subjektive Einschätzung liefert uns die Anwältin Miriam Mager, Fachanwältin für Strafrecht bei der Schwenninger Kanzlei Tritschler Maier Mager Fachanwälte.
„Es kommt nicht ganz so selten vor“, meint Mager. Gründe für das Nicht-Erscheinen von Zeugen und auch Angeklagten seien vielfältig. Einerseits sei die Zustellung von Briefen – in diesem Fall von gerichtlichen Vorladungen – nicht mehr so sicher und zuverlässig.
Andererseits gebe es auch immer häufiger das Problem, dass Vorgeladene die Vorladung aufgrund von Sprachbarrieren nicht verstehen.
Nicht-Erscheinen der Dolmetscher
Aber auch am Nicht-Erscheinen der Dolmetscher sei es schon gelegen, dass eine Verhandlung nicht habe stattfinden können. „In den letzten paar Wochen kam das häufiger vor“, berichtet sie. In einem Verfahren starte man deshalb nun schon den dritten Anlaufversuch.
Beim Fehlen von Zeugen oder Dolmetschern werde einfach ein neuer Termin für die Verhandlung festgesetzt. Die Hauptverhandlung müsse aber innerhalb von drei Wochen fortgesetzt werden, ansonsten müsse diese komplett neu begonnen werden.
Das bedeute dann auch, dass alle Zeugen, die bereits in den vorigen Verhandlungen ausgesagt haben, erneut vorgeladen werden müssen – selbst wenn es zehn Zeugen seien, meint Mager.
Missverständnisse vor Gericht
Es sei aber auch schon zu Missverständnissen gekommen, die die Wartezeit vor Gericht unnötig in die Länge gezogen habe, erzählt die Anwältin: Einmal sei ein Angeklagter nicht erschienen, und es habe einige Zeit gedauert, bis man herausgefunden habe, dass er noch für ein anderes Vergehen in Haft saß.
Ein anderes Mal habe das Gericht eine Stunde lang auf den Angeklagten gewartet, dabei habe dieser die ganze Zeit im Zeugenwartezimmer gewartet, aber man habe versäumt nachzuschauen, erklärt Mager schmunzelnd.
Sollte ein Angeklagter allerdings gar nicht zu seiner Verhandlung erscheinen – was eher selten vorkomme – greife der Paragraf 230 der Strafprozessordnung (StPO) und eine Vorführung wird angeordnet oder ein Haftbefehl erlassen.
Ordnungsgeld für Zeugen
Auch beim Fehlen von Zeugen gibt es einen entsprechenden Paragrafen in der StPO, der eine zwangsweise Vorführung zulässig macht. Dieser werde allerdings nur selten angewandt. Stattdessen werde dem fehlenden Zeugen ein Ordnungsgeld auferlegt, so Mager.
Die Unzuverlässigkeit der Menschen sei schlimmer geworden, empfindet die Fachanwältin die derzeitige Situation. Unabhängig davon, ob die betreffende Person letztlich erscheint oder nicht, bedeutet dies für alle Anwesenden teils lange Wartezeiten.