Der Vermisstenfall ist für die Familie von Dirk Brünker weiterhin ein Rätsel. Nun steht hinsichtlich der Akten zum Tod des Villingers der Termin für eine Gerichtsverhandlung fest.
Kurz bevor sich das Auffinden der Leiche von Dirk Brünker zum dritten Mal jährt, verkündet das Verwaltungsgericht einen Verhandlungstermin hinsichtlich des Vermisstenfalls des Villingers. Es geht um die Frage, ob Brünkers Familie Einblick in die gesamten Akten erhält.
Der 61-Jährige verschwand am 23. Dezember 2022 in Villingen und wurde am 9. März 2023 tot in der Brigach in Donaueschingen aufgefunden. Hinsichtlich der Umstände, die zum Tod des bekannten Fußballers führten, zweifelt die Familie am Ermittlungsergebnis der Polizei. Diese schließt Fremdverschulden aus.
Mithilfe von Juristen möchte die Familie erwirken, dass ihr sämtliche Unterlagen zu den Ermittlungen ausgehändigt werden. Bislang liegen ihr nur Fragmente der Ermittlungsakte vor. Das Polizeipräsidium begründet dies mit Geheimhaltungsrichtlinien zu einsatztaktischem Vorgehen und Informationen, die die allgemeine Sicherheit und den Erfolg zukünftiger Ermittlungen gefährden würden.
Gegen die Weigerung der Herausgabe dieser Akten hat die Familie vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg geklagt. Die Klage ging Ende März 2025 ein – erst jetzt steht fest, wann in dem Verfahren eine Entscheidung gefällt wird. Wie Gerichtssprecher Klaus Döll auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wurde nun die mündliche Verhandlung anberaumt. Sie soll am Vormittag des 13. April am Verwaltungsgericht stattfinden.
Handydaten sollen schnelles Abtreiben belegen
Sowohl die Familie als auch das Berliner Recherchezentrum, das eigene Untersuchungen zu dem Fall unternommen hat, erhoffen sich durch die Herausgabe der Akten mögliche neue Ermittlungsansätze. Außerdem sollen – wie vom Recherchezentrum genannt – Unstimmigkeiten beim Ermittlungsergebnis untersucht werden.
Die Polizei geht davon aus, dass Brünker „in stark alkoholisiertem Zustand aufgrund von Unachtsamkeit am 23.12.2022 in den Fluss Brigach gestürzt und in der Folge am selben Tag ertrunken“ sei, wie es laut dem Berliner Recherchezentrum im Schreiben des Polizeipräsidiums Konstanz heißt. Und weiter: „Die Brigach führt am Wohnhaus der Familie Brünker vorbei und war zum Zeitpunkt des Unfalls wegen Hochwassers über die normale Uferlinie getreten.“ Mithilfe von Handydaten sehen die Ermittler belegt, dass sich der Körper recht schnell fortbewegt habe, und gehen von einem Abtreiben aus.
Recherchezentrum sieht Option eines Tötungsdelikts
Die beiden Journalisten Nadine Saeed und Luke Harrow, die für das Recherchezentrum arbeiten, stellen diese Einschätzung infrage. Sie sehen ein Hochwasser durch Messdaten und Expertenschätzungen widerlegt und zweifeln daran, dass der 93 Kilogramm schwere Brünker, der Winterkleidung trug, in großer Geschwindigkeit davongetrieben wurde.
Sie interpretieren die von der Polizei ausgelesenen Standortdaten des Handys aufgrund von Abweichungen, teilweise entgegen der Fließrichtung, anders und sehen die mögliche Option eines Tötungsdelikts. Dabei beziehen sie sich auch auf Vermerke in den Ermittlungsakten, die nach Angaben des Recherchezentrums ein „zwangsweises Verbringen mit dem Auto“ als Möglichkeit ins Spiel bringen.
Transparenz-Kritik am Präsidium
Im vergangenen Oktober folgte eine weitere Transparenzkritik der Journalisten: Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht argumentiert das Polizeipräsidium Konstanz laut dem Recherchezentrum mit einem abschließenden Vermerk, der der Familie bislang nicht übergeben wurde. Das zeige laut dem Rechtsanwalt der Familie, „dass den Hinterbliebenen wesentliche Aktenbestandteile vorenthalten wurden“.
Das Polizeipräsidium hatte sich aufgrund des laufenden Verfahrens zuletzt nicht näher zur Herausgabe der Akten geäußert. Im Zuge von umfangreichen Vermessungen der Funkzellen hätten die Ermittler die bisherigen Erkenntnisse noch einmal überprüft. Eine Sprecherin betonte im vergangenen September, dass man weiterhin keinen Zweifel am Ermittlungsergebnis sehe.