Das Druckzentrum Südwest wurde Ende Februar von unter anderem protestierenden Landwirten und Traktoren blockiert. Foto: Marc Eich

Im Februar hatten Demonstranten das Druckzentrum Südwest blockiert und versucht, die Veröffentlichung eines Schreibens zu erzwingen. Jetzt mussten sich drei Beteiligte wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen verantworten.

Als „Frontalangriff auf die Pressefreiheit“ bezeichnete Schwarzwälder-Bote-Chefredakteur Christoph Reisinger die Blockade des Druckzentrums Südwest, zu der es am 29. Februar diesen Jahres in Villingen-Schwenningen gekommen war.

 

In einer illegalen Protestaktion hatten Demonstranten die Ausfahrten des Druckzentrums Südwest mit Traktoren, Lastwagen und Radladern blockiert und versucht, die Veröffentlichung eines Schreibens zu erzwingen. Vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen mussten sich nun drei Beteiligte, die offenbar federführend in die Blockade involviert waren, wegen Nötigung verantworten.

Wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift verlas, hatten die Protestierenden in besagter Nacht gegen 20.30 Uhr mehrere Schlepper vor der Einfahrt des Druckzentrums, in dem neben dem Schwarzwälder Boten noch weitere Partnerzeitungen gedruckt werden, platziert und so die pünktliche Auslieferung der Zeitung verhindert.

Auf einer Notzufahrt luden die Beteiligten einen mehrere Kubikmeter großen Misthaufen ab, der die Möglichkeit des Passierens verhinderte.

Gespräch mit Geschäftsführung gefordert

Noch am selben Abend bestanden die Protestierenden auf ein Gespräch mit der Geschäftsführung. In diesem verlangten sie die Veröffentlichung eines zweiseitigen Schreibens in der Tageszeitung. Darin forderten sie unter anderem „eine freie Berichterstattung“ und das Heraushalten der Medien aus „aktiver politischer Meinungsbildung“. Der Geschäftsführer der Schwarzwälder Bote Mediengruppe lehnte dies ab.

Die Polizei war mit rund 50 Kräften im Einsatz und löste erste Teile der Blockade gegen kurz nach 0 Uhr auf. Nachdem kurze Zeit später die Zufahrten mit einer Sitz- und Standblockade einzelner Beteiligter erneut versperrt wurden, löste die Polizei die Blockade endgültig auf und stellte die Personalien der Teilnehmer fest.

Rechtsgespräch sieht Einigung vor

Wie nun auch der Staatsanwalt schilderte, hatte die Blockade zur Folge, dass die Tageszeitungen erst mit über zweistündiger Verspätung ausgeliefert wurden.

Vor Gericht sprach sich der Verteidiger einer der Angeklagten für ein Rechtsgespräch aus. Dieses sieht vor, eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Beteiligten herbeizuführen. Darin wurde deutlich, dass Paragraph 153a StPO greifen soll, der die Einstellung eines Verfahren gegen eine Geldauflage vorsieht.

In diesem Gespräch einigten sich die Parteien auf eine Geldauflage in dreistelliger Höhe, die einem sozialen Zweck zugutekommen soll.

Da einer der Angeklagten bereits vorbestraft war, erwartet ihn nun eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro, die an das Kinderhospiz in Schwenningen zu zahlen ist. Auf seine Mitangeklagten kommen eine Geldauflagen in Höhe von jeweils 400 Euro zu, die einmal an die Wärmestube und einmal an die Tafel zu zahlen sind. Damit wurde das Verfahren wegen Nötigung vorläufig eingestellt und die Verhandlung, wie Richter Christian Bäumler abschließend betonte, „im Sinne des Rechtsfriedens beendet“.