Weil er gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen haben soll, musste sich ein 42-jähriger Nagolder vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Manfred Köncke

Ein 42-Jähriger hat seiner Noch-Ehefrau einen Liebesbrief geschickt. Vor dem Amtsgericht Nagold sollte geklärt werden, ob er damit gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen hat.

Wenn ein Ehemann seiner Noch-Ehefrau ein kleines Paket mit einem Liebesbrief und Geld schickt, verstößt er damit gegen das Gewaltschutzgesetz? Dieser Vorwurf musste in der Verhandlung vor dem Nagolder Amtsgericht geklärt werden.