Ein Mann und eine Frau aus Bechtoldsweiler musste sich vor dem Hechinger Amtsgericht wegen „quälerischer Tiermisshandlung durch Unterlassen“ verantworten: Sie hatten ihre Tiere in katastrophalen hygienischen Verhältnissen gehalten.
Ein starker Gestank nach Ammoniak, zu kleine Zwinger, Urinpfützen sowie mit Dreck und Kot verschmierte Wände und Böden: Als Mitarbeiter des Veterinäramts und Polizisten im September 2022 in Bechtoldsweiler das Haus deines dort lebenden Ehepaars betraten, fanden sie verstörende Anblicke vor: Bilder, die am Donnerstag während der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht auf einem Bildschirm gezeigt wurden.
Das war der Anklagepunkt
Konkret mussten sich ein Mann und seine Ehefrau wegen „quälerischer Tiermisshandlung durch Unterlassen“ in zwölf Fällen verantworten: Denn sie hatten über längere Zeit ihre Hunde nicht nur unter katastrophalen hygienischen Verhältnissen gehalten, sondern sie auch viel zu selten Gassi geführt. Die Tiere lebten im Haus umgeben von ihren eigenen Fäkalien – und dem daraus resultierenden starken Gestank: Letzterer war teils so stark, dass die Vertreter des Veterinäramts mit Brechreiz zu kämpfen hatten.
Tiere wiesen teils Verletzungen auf
Als die Tiere am gleichen Tag vom Amt in Obhut genommen und in ein Tierheim gebracht wurden, waren sie verschmutzt und zeigten Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität. Ein Hund hatte ein stark entzündetes Auge, ein anderer eine frische offene Stelle an der Schnauze. Mehrere der Hunde zeigten eine veränderte Gangart und sind teils heute noch nicht wieder stubenrein. Laut der Staatsanwältin ein klares Indiz für erhebliche Verhaltensstörungen durch nicht artgerechte Haltung: Diese hätten erhebliche Leiden für die Tiere bedeutet.
Angeklagte widersprechen
Der Ehemann widersprach der Darstellung: Dass etwa die Tiere bei der Ankunft im Tierheim durch den Wind und verschmutzt waren, habe am Transport in Hundeboxen in einem Lieferwagen gelegen. Auch würde er die Darstellung, dass es in der Wohnung Ausscheidungen der Tiere gegeben habe, nicht verstehen: Es gebe einen Unterschied zwischen Essensresten und Kot. „Kein Hund hat jemals gelitten“, fügte er hinzu.
Seine Frau erklärte anschließend, dass alle Hunde stubenrein gewesen seien, es habe sich auf den Böden nicht um Kot, sondern um Dreck gehandelt. Zudem sei der Urin, den eine Veterinäramt-Vertreterin in einem Trinknapf gesehen habe, in Wirklichkeit Kamillentee gewesen.
Starker Geruch
Widersprüche taten sich auf, als der Richter begann, bei der Angeklagten Nachfragen zu stellen: Warum sie etwa erst kurz vor der Beschlagnahmung der Tiere begonnen habe, erstmals mit bereits zwei Jahre alten Hunden Gassi zu gehen, konnte sie sich selbst nicht erklären. Erhärtet wurden die Vorwürfe auch durch die Zeugenaussage des Sachbearbeiters der Polizei. Sowohl er als auch ein Kollege konnten den starken Geruch aus dem Haus bestätigten: Er selbst sei fast 20 Jahre Hundeführer gewesen – und es habe sich beim Geruch klar um Hundekot gehandelt.
Vorwürfe der Amtsärztin
Die zweite Zeugin – eine Amtsärztin des Veterinäramtes erklärte, dass eine Kollegin – und später sie selbst – ab Oktober 2020 mehrmals für unangekündigte Kontrollen vor Ort waren: auch wegen Beschwerden der Nachbarn. Die wenigen Male, die sie das Haus betreten durften, zeigten die von der Staatsanwaltschaft geschilderten katastrophalen hygienischen Zustände. Obwohl die zwei Tierhalter mehrmals darauf hingewiesen wurden, dass sie die Situation für die Tiere verbessern müssen – etwa indem sie Hunde abgeben – geschah das nicht: Deswegen wurden am Ende zwölf der vierzehn Hunde im Haus im Obhut genommen.
Mail sorgt für Überraschung im Prozess
Die Tierärztin erklärte, dass der Angeklagte den Fall sehr auf sie personalisiert habe und gegen sie Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht habe. Zudem habe er sich unter falschem Namen und Vorsatz sie im Internet angeschrieben und ihre Adresse erschlichen. Laut der Staatsanwältin wurde deshalb ein anderes Verfahren eröffnet.
Für eine überraschende Wende sorgte die Ärztin, als sie dem Richter eine Mail des inzwischen getrennt lebenden Angeklagten an das Veterinäramt aus dem vergangenen Jahr überreichte, in der dieser seiner Frau soziopathische Züge vorwarf und um das Beschlagnahmen ihrer verbliebenen Hunde, Katzen, Pferde und Schafe bat.
So ging die Verhandlung aus
Der Verteidiger des Ehemanns sah den Subjektiven Tatbestands des Zufügens von Leidens gegenüber Tieren als nicht erfüllt. Dennoch schloss sein Mandant und dessen Frau sich dem Vorschlag des Richters an, gegen eine Geldauflage das Verfahren einzustellen: Der Richter setzte eine Strafe von 20 Tagessätzen von je 15 Euro für den Mann und 25 Tagessätze in gleicher Höhe für die Frau fest.
Der Richter begründete die höhere Strafe für die Frau damit, dass sie – trotz höherer Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Veterinäramt – im Vergleich zu ihrem körperlich behinderten Mann mehr hätte unternehmen können, um das Leid der Tiere zu lindern.